Gigaherz Rundbriefe
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  Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
116. Rundbrief 2. Quartal 2021 Liebe Leserinnen und Leser
Während Sie Sie dieses hier lesen, hauen sich die angemieteten Schrift- gelehrten der Mobilfunkbetreiber und diejenigen der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) gegenseitig 100-seitige Rechts- gutachten um die Ohren. Die Mobilfunker haben eine Teilhaberin der teuersten Zürcher Anwaltskanzlei angeheuert und die Bau- und Umwelt- direktoren zwei Professoren des Instituts für Schweizerisches und Internati- onales Baurecht in Freiburg (CH).
Während die Zürcher Professorin das Bubentrickli mit der perfid versteck- ten Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte von 5 auf 20 Volt pro Meter auf 80 Seiten für rechtens erklärt, schreiben die Freiburger Professoren das pure Gegenteil davon. Über Letzteres können wir uns freuen, denn die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) wollen auf Grund dieses Gutach- tens bis auf Weiteres den Reduktionsfaktor sprich das Bubentrickli des Bun- desamtes für Umwelt, zwecks versteckter Lockerung der Grenzwerte, nicht umsetzen und auch keine Baubewilligungen im Bagatellverfahren mehr zulassen.
Die arme Frau Sommaruga als Chefin des BAFU kann einem leidtun. Anstatt in den Sommerferien endlich die neuesten Romane Ihres Lebenspartners zu lesen, darf sie sich nun mit 200 Seiten Juristenquatsch befassen.
Der 116. Rundbrief ist etwas kürzer aber hoffentlich kurzweiliger und in neuem Format. Wir wünschen wir viel Spass beim Lesen.
Euer Hansueli Jakob aus Schwarzenburg, Präsident Gigaherz.ch
 



























































































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