Page 23 - Gigaherz Rundbriefe
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Gigaherz.ch 116. Rundbrief Seite 23
 grosse ad hoc gebildete Gruppierun- gen von Anwohnern, die hart ent- schlossen sind den Rechtsweg voll auszuschöpfen und das dazu nötige Kleingeld bereits in der Spendenkas- se haben.
Der Verein Gigaherz hat deshalb am 2. Juni 2021 folgenden Aufruf an die National-und Ständeräte geschickt:
1) Bitte begreifen Sie endlich, dass die Schweizer Bevölkerung 5G nicht haben will und brechen Sie die 5G- Übung unverzüglich ab.
2) Bezahlen sie den Mobilfunkbetrei- bern die Konzessionsgebühren von 380 Millionen zurück.
3) Untersagen Sie per Gesetz jegli- che weiteren 5G-Bauvorhaben und sorgen Sie dafür, dass bereits ausge- führte zurückgebaut werden!
Ein weiteres Desaster in diesem Zusammenhang
Bereits Ende März 2021 hat der Ver- ein Gigaherz beim Verwaltungsge- richt des Kantons Bern für die drei Richter, welche das Steffisburger- Urteil «verbrochen» haben, für alle weiteren Mobilfunkfälle ein Aus- stands- oder Ablehnungsbegehren mit folgendem Wortlaut gestellt:
In Folge fehlendem Fachwissen in Sachen Funktechnik, im Besondern
über Mobilfunk und erst recht über den neuen Mobilfunkstandart 5G, griff das Richtergremium im Fall Steffisburg auf das obgenannte an- tizipierte Beweisverfahren zurück, welches dem Gericht erlaubt, die Beweismittel der Beschwerdefüh- renden nicht weiter zu untersuchen, sondern sich nur noch auf solche zu verlassen, die auf eine vorgefasste Meinung passend erscheinen.
So ist in den Erwägungen unter Punkt 4.4 zu lesen: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschwerde- führenden keine Anhaltspunkte für eine in hauptsächlicher Hinsicht feh- lerhafte oder sonstwie rechtlich un- zulässige Immissionsprognose vor- bringen. Folglich besteht kein Anlass, von der Einschätzung der Fachbehör- de abzuweichen, wonach die Grenz- werte voraussichtlich eingehalten werden.»
Nachdem im Fall Steffisburg dem Verwaltungsgericht zu diesem Punkt gleich seitenweise, sicher über 10 Seiten an Beweismaterial vorgelegt worden ist, welches entweder nicht verstanden oder nicht verstanden werden wollte, beantragen wir, dass für solche Fälle das Richtergremium ausgewechselt wird. Mit dem Ver- senden des Steffisburger-Urteils in























































































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