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Gigaherz.ch 116. Rundbrief Seite 5
  gesetzwidrige Geheimhaltung ein- zuschalten. Als Beschwerdeinstanz wurde das dafür gemäss Organi- gramm des Kantons zuständige De- partement Bau und Umwelt des Re- gierungsrates des Kantons Thurgau ausgewählt.
An die Falschen geraten
Doch da gerieten wir offensichtlich an die Falschen. Anstatt die in der Beschwerde gemeldeten Schumme- leien und das kriminelle Verhalten
einer kantonalen Fachstelle zu un- tersuchen, sollte eine Untersuchung gegen unseren Verein gestartet werden. Wir hätten als erstes un- sere Statuten sowie die letzten Tä- tigkeitsberichte und das Mitlieder- verzeichnis einzureichen und einen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 700.- zu leisten.
Das kommt selbstverständlich nicht in Frage! Wer mit Beilage von Be- weismaterial ein strafbares Verhal-





























































































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