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Gigaherz.ch 116. Rundbrief Seite 4
 gerte sich weiter. Sie kamen trotz 14-täglicher Nachfrage im Septem- ber nicht, im Oktober nicht, im No- vember nicht und ebenso wenig im Dezember. Erst Mitte Januar 2021 regte sich im Kanton Thurgau etwas in der Form einer Mitteilung an die betroffenen Wohnungsinhaber: Eine direkte Auslieferung sei ihnen nicht mehr gestattet, man möge sich an das zuständige kantonale Umwelt- amt in Frauenfeld richten, welche die Berichte jetzt erhalten hätten.
Gesagt getan, Und wie lautete jetzt die Antwort aus Frauenfeld? Zitat: «Der Messbericht ist vergangene Woche beim Amt für Umwelt ein- getroffen. Wir werden den Messbe- richt kontrollieren und darüber einen Prüfbericht verfassen. Den Prüfbe- richt senden wir an den Mobilfunk- betreiber und die Standortgemein- de. Den Messfirmen ist es untersagt, eigenständig Messberichte auszu- händigen, weder an die Mobilfunk- betreiber noch an andere Personen. Messberichte sind ausschliesslich an die NIS-Fachstelle des Amtes für Umwelt zu übermitteln. Wir kont- rollieren und verifizieren diese durch unser Amt, ob die NISV eingehalten wurde. Wir bitten Sie diesen Ablauf zu respektieren.»
Respektlose Romanshorner
Im Kanton Thurgau respektierten die Anwohner einer im Mai 2020 in Be- trieb gegangen Multiband-Antenne mit einem adaptiven 5G-Teil diesen «Ablauf» nicht und beharrten nach wie vor auf der Auslieferung des Ori- ginal-Messberichtes der akkreditier- ten Messfirma. Dieser traf dann, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen, am 11. Februar 2021 auch ein. Aber oh weh: Im Messbericht des Akkreditierten fehlte die Hälfte der Seiten. Zudem waren auf den verbliebenen Seiten zahlreiche rele- vante Partien schwarz abgedeckt.
Der Messbericht war auf diese Wei- se nicht nachvollziehbar. Wie die 5G-Messungen vorgenommen wor- den sind schon gar nicht. Die zahl- reichen schwarzen Abdeckungen liessen eine massive Schummelei vermuten. Aus den noch verbliebe- nen, nicht abgedeckten Parametern liess sich immerhin berechnen, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Mes- sung mit Sendeleistungen betrieben wurde, die rund 70% über dem be- willigten Wert lag (blaue Abdeckung durch Gigaherz).
Jetzt schien es an der Zeit, die NIS- Fachstelle von Gigaherz.ch mit einer Beschwerde gegen diese unerhörte,




























































































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