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Gigaherz.ch 114. Rundbrief Seite 6
 5G: Neues von Gigaherz.ch für Behörden und Politik
Wegen den anhaltenden Falschinformationen, welche Mobilfunkbetreiber, Lobbyisten und Wirtschaftspolitiker über 5G zur Zeit an die Baubewilligungsbehörden liefern, sahen wir uns veranlasst, anfangs November mit einem weiteren Gemeindebrief an alle 2300 Schweizer Gemeindeverwaltungen zu gelangen.
veröffentlicht am 13. November 2020
An alle Gemeinde-Exekutiven, Bauverwaltungen perimentieren, Abwägen und Juristenkunst, bis wir und Baukommissionen der Schweiz eine «rechtskonforme» Anleitung zur Messung von
Schwarzenburg, 5. November 2020
Neues von Gigaherz.ch für Behörden und Politik
Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben Ende September von Swisscom Post in Form des Gemeindebriefes 9/2020 erhalten. Dieser ist unseres Erachtens wiederum dermassen voller Falschinformationen, dass wir uns veranlasst sehen, Ihnen dazu eine Berichtigung zukommen zu lassen.
Gigaherz.ch gibt es seit dem Jahr 2000 und ist zur Zeit eine der grössten und die älteste Organisation Elektrosmog-Betroffener. Wir sind ein gemeinnützi- ger Verein mit ehrenamtlich arbeitenden Vorstands- mitgliedern und einer vollamtlichen NIS-Fachstelle. Seit Juli 2007 besitzen wir das Beschwerderecht in kantonalen Angelegenheiten.
Berichtigungen zum Gemeindebrief 9/2020
von Swisscom
Die Falschmeldungen beginnen bereits in der Kopf- zeile: 5G könne jetzt zuverlässig gemessen werden. Dieses habe die schweizerische Akkreditierungs- stelle SAS mit der Akkreditierung von 5G-Mes- sungen bestätigt. Damit sei eine Unsicherheit bei Gemeinden und Behörden für eine Genehmigung und Prüfung von Mobilfunkanlagen beseitigt. Einer rechtssicheren Genehmigung von 5G-Anlagen ste- he nichts mehr im Wege.
Adaptive 5G Antennen sind nach
wie vor nicht messbar
Im Nachtrag vom 15. Juni 2020 zum technischen Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6GHz» ist explizit nach- zulesen, im Moment würden diese Änderungen im vorliegenden Nachtrag zum technischen Bericht V2.1 (METAS-Bericht 154.1-2020-5218-1016) fest- gehalten. Erst nach erfolgreicher Erprobung in der Praxis würden diese in eine überarbeitete Fassung des technischen Berichtes des METAS einfliessen.
Das heisst im Klartext, es bedingt noch sehr viel Ex-
5G-Basisstationen haben.
Der technische Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich
bis zu 6GHz» ist gar nicht praxistauglich.
Zu diesem Schluss kommen alle bisher von uns an- gefragten Physiker, Ingenieure und andere techni- schen Genies. Viel zu kompliziert, überhaupt nicht nachvollziehbar oder völlig praxisfremd lauten die Kommentare. Man spricht von einer wahren Nebel- granate.
Mit absoluter Sicherheit nicht verstanden haben diese mathematischen und physikalischen Abhand- lungen und Dutzende von Formeln weder unsere Bundesrichter, noch unsere Bundesräte, noch unse- re Verwaltungsrichter, noch unsere Regierungsräte und schon gar nicht die Regierungsstatthalter und Oberamtmänner und nicht im Entferntesten unse- re Gemeinderäte und Bauverwaltungen. Aber die- se für die Genehmigung von Baugesuchen verant- wortlichen Funktionäre sind jetzt dazu verurteilt, alle brav mit dem Kopf zu nicken und ein möglichst gescheites Gesicht zu machen, aber niemals zuzu- geben, dass sie da überhaupt nicht drauskommen. Sie dürfen da ruhig mal reinschauen: www.metas. ch/metas/de/home/dok/publikationen/meldun- gen/2020-02-18.html
Die Mobilfunkbetreiber stehen
sich selber auf der Leitung
Um 5G nicht messen zu müssen greifen sie tief in die Trickkiste, zum Beispiel der Trick mit der 80%-Re- gel: Lautet die Strahlungsprognose im Standortda- tenblatt einer Baupublikation für eine Mobilfunk- Sendeantenne an einem oder mehreren OMEN (Orten empfindlicher Nutzung) auf über 80% des Anlage-Grenzwertes, ist innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eine sogenannte Abnahmemessung durchzuführen (siehe Vollzugs- empfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basis- stationen, BAFU 2002).
Weil 5G-Strahlung noch nicht gemessen werden kann, richten die Mobilfunkbetreiber ihre Sende-









































































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