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Gigaherz.ch 114. Rundbrief Seite 4
 5G: Das Schweizerische Akkreditierungs-Unwesen
Mobilfunk-Sendeantennen, welche beim nächstliegenden OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) im Baugesuch einen berechneten Strahlungswert von über 80% des Anlage-Grenzwertes aufweisen, müssen spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme einer Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Abnahmemessungen erfolgen nicht etwa durch Amtsstellen, sondern durch die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS dazu zertifizierten Privatfirmen. Damit sich als Abnahme-Kontrolleure ja nicht etwa kritische Fachleute melden, kostet ein solches Zertifikat eine ganz hübsche Stange Geld im 5-stelligen Bereich.
Ein Erfahrungsberich von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 5. November 2020
In ihrem Brief an alle Schweizer Gemeindever- waltungen vom September 2020 lässt Swisscom verlauten, 5G könne jetzt zuverlässig gemessen werden. Dieses habe die schweizerische Akkredi- tierungsstelle SAS mit der Akkreditierung von 5G- Messungen bestätigt. Damit sei eine Unsicherheit bei Gemeinden und Behörden für eine Genehmi- gung und Prüfung von Mobilfunkanlagen beseitigt. Einer rechtssicheren Genehmigung von 5G-Anlagen stehe nichts mehr im Wege.
Ja, wenn das so ist, schnappen wir uns doch mal einen Messbericht einer bei der SAS akkreditierten Messfirma und sehen wir uns die Resultate einer Abnahmemessung, die auch 5G-Antennen enthält, einmal genauer an. Die betroffenen Anwohner be- harrten beharrlich auf ihrem Einsichtsrecht und bekamen schlussendlich eine Kopie des 50-seitigen Berichtes ausgeliefert.
Als erstes fiel die Bemerkung auf, 5G sei zum Zeit- punkt der Messung nicht in Betrieb gewesen und man habe sich mit der Messung der 3G- und 4G- Antennen begnügt. Ahaa! So geht also eine 5G-Ab- nahmemessung.
Es liegt ein überhaupt nicht
nachvollziehbarer Bericht vor.
An allen 3 Messorten wurden die Ortsangaben vollständig gelöscht. Die Bezeichnung lautete nur noch Messort X. Für die Vergleichbarkeit der von uns vorgesehenen Nachmessungen fehlt die exakte Beschreibung des Messortes. Zum Beispiel Strasse, Hausnummer und zum Beispiel noch «Kinderzim- mer 1. Stock, Fenster Ost». Denn ob im Erdgeschoss oder im 2. Obergeschoss gemessen wird, kann ei- ner Differenz von minus 50% oder plus 100% gleich- kommen.
Ebenso wurden die Bilder mit dem Aufstellungs- ort der Messantenne vollständig gelöscht. Denn es muss nachgewiesen sein, ob am Messort Sichtver- bindung zur gemessenen Mobilfunk Sendeantenne bestand oder nicht.
Es kommt noch schlimmer
Zum Beweis, dass überhaupt etwas ernsthaft ge- messen wurde, lagen dem Messbericht einige Auf- nahmen eines Displays eines Spektrum-Analysators bei. Aber Ohalätz! Auch hier wurden alle Ortsan- gaben, wo diese Aufnahmen gemacht wurden, ge- löscht.
 Zum Bild oben: Viel dreister noch. Auch die Bezeich- nungen auf der Y-Achse, welche normalerweise die Angaben über die die Höheneinteilung des Signals und die Masseinheiten (dBμV, dBμW oder direkt V/m oder W/m2.) enthält, wurden einfach gelöscht.
Und bei einzelnen Grafiken ist das Signal nicht ein- gemittet. Es liegt am linken oder rechten Bildrand. Es ist somit nicht ersichtlich, ob sich noch weitere Signale in diesem Frequenzband befinden.
Weil am Messort 3 trotz fehlendem 5G der Grenz- wert nicht eingehalten ist, werden Vorschläge ge- macht, mit welchen Sende-Parametern der Anla- ge-Grenzwert von 5V/m am Messort 3 eventuell eingehalten werden könnte. Ob diese daraus rech- nerisch resultierenden 4.75V/m anlässlich einer späteren Nachmessung verifiziert werden müssen, ist nicht ersichtlich. Trotzdem wird stinkfrech be- hauptet, die gemessene Anlage halte die Grenzwer- te vollständig ein. Die verbleibende Differenz von 0.25V/m wird jedoch keinesfalls ausreichen, um das vorgesehene 5G später aufzuschalten!



















































































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