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Aus Sicht der Gemeinde ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar, hat doch das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, die Gemeinden können in ihrem Bau- und Zonenreglement vorschreiben, dass die Erstellung von Mobilfunkanlagen eine Standortevaluation voraussetze. Daraus folgte auch ein entsprechendes Merk- blatt der Baudirektion Kanton Zürich für die Zürcher Gemeinden. Der Kanton St. Gallen sollte diesen gesetzlichen Spielraum wahrnehmen und dem Zürcher Beispiel folgen. Die Gemeinde Wattwil wird den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter- ziehen.
Von Funk und A...nderen Löchern
Bereits zum 2. Mal musste in der Schweiz eine Mobilfunkantenne abgebrochen werden, weil diese auf dem Bauernhof, auf dessen Scheune sie aufgepflanzt war, Blindheit bei Kälbern verursachte.
Im Interview in der Sendung Schweiz Aktuell vom 1. Februar 2010 des Schweizer Fernsehens sprach Bauer Ernst Weber Klartext: „Was für meine Tiere nicht gut ist, kann für den Menschen auch nicht gut sein.“
Ernst Weber hat den Mietvertrag mit Swisscom nach 10 Jahren gekündigt und den Abbruch der Anlage durchgesetzt. Ein solches Unterfangen braucht Nerven wie Drahtseile. Denn in solchen Fällen rücken die Mobilfunkbetreiber erfahrungsgemäss mit ihren Star- und Winkeladvokaten an. Diesmal vergeblich.
Jetzt wird versucht, im Dorf gegen Bauer Ernst Weber Stimmung zu machen, indem am Fernsehen suggeriert wird, 800 Swisscom-Kunden könnten jetzt wegen ihm nicht mehr telefonieren. Das ist absoluter Unsinn. Erstens kann man bekanntlich auch über das Festnetz telefonieren und dieses funktioniert in Hadlikon immer noch vor- züglich und zweitens wusste Swisscom seit 5 Jahren, dass Anfangs 2010 dieser Ver- trag ausläuft und nicht mehr erneuert wird. 5 Jahre sind die normale Kündigungsfrist in solchen Verträgen, von welchen der Redaktion Gigaherz mehrere vorliegen.
Um beim Lügen vor der Kamera nicht rot anzulaufen, hatte Swisscom-Medienspre- cherin Myriam Zysak gehörig Make-Up aufgelegt. „So rasch einen passenden Ersatz- standort zu finden, sei bei der heutigen Antennendichte gar nicht einfach“, meinte Sie. Ja was gilt jetzt, Frau Zysak? Dichter Antennenwald oder Funkloch?
Geben Sie doch einfach zu, dass in der ganzen Ortschaft einfach niemand gewillt ist, eine Liegenschaft zur Verfügung zu stellen, denn in der Standortgemeinde Hinwil hatte man als erste in der Schweiz unliebsame Bekanntschaft mit den Menschen- rechtsverletzungen durch das Schweizerische Bundesgericht in Sachen Mobilfunk gemacht. Der Fall ist offensichtlich noch zu gut in Erinnerung. Bauer Ernst Weber hat die erkrankte Frau im Interview denn auch erwähnt. Innerhalb von 5 Jahren keinen Ersatzstandort zu finden, lässt schon tief blicken, Frau Zysak.
Von Swisscom zu “Bschiisscom“
Weiter kam in der Sendung zur Sprache, dass Bauer Ernst Weber für die Vermietung des Antennenstandortes lediglich 100 Franken pro Monat erhalten hat. Gemäss den Gigaherz vorliegenden, aktuellen Verträgen, wären ihm jedoch mindestens Fr. 1000.- pro Monat oder 12‘000.- pro Jahr zugestanden.
























































































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