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Das Schweizerische Bundesgericht hat bis anhin bei Mobilfunk-Streitfällen den Beizug von neutralen Experten stets mit dem Hinweis abgelehnt, die neutralen Ex- perten des Bundes seien die Leute aus dem Bundesamt für Kommunikation. Mit der Durchführung der Comnights dürfte der Status des BAKOM als neutrale Gutachter am Bundesgericht vorbei sein. Gigaherz wird die Comnights in Zukunft als Grund dafür nennen, das BAKOM als befangen zu erklären und aus allen Verfahren zu entfernen.
Mehr über Hildegards unvergesslichen Einsätze unter http://www.gigaherz.ch/1537 Mehr über den Brief an Bundesrätin Calmy-Ray unter http://www.gigaherz.ch/1535 Mehr über die Aufsichtsbeschwerde unter http://www.gigaherz.ch/1534
Ein Gemeinderat kuscht nicht.
Der Gemeinderat Wattwil SG kuscht nicht vor der Mobilfunklobby. Sehr zur Nachahmung empfohlen.
Eine Mitteilung der Gemeindekanzlei Wattwil SG vom 10.2.2010:
Der Gemeinderat Wattwil SG erwägt, das Baureglement derart zu ändern, dass die Erstellung von Mobilfunkantennen an eine nachvollziehbare Standortevaluation ge- bunden ist. Dabei sollen auch Standorte ausserhalb der Bauzone miteinbezogen werden. Für das ganze Gemeindegebiet wurde mit Beschluss vom 24.3.2009 eine Planungszone mit folgendem Inhalt erlassen: Es besteht vorläufig auf dem ganzen Gemeindegebiet ein generelles Verbot für die Erstellung von Mobilfunkanlagen. Die Planungszone gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss der Entwicklungsplanung, längstens aber während dreier Jahre oder bis zum Widerruf durch den Gemeinderat Wattwil. Die Behandlung laufender Baugesuche für Mobilfunkantennen ist zurück- zustellen.
Mobilfunkbetreiber erheben Einsprache
Der Erlass lag während 30 Tagen vom 28.4.2009 bis 27.5.2009 im Foyer des Gemeindehauses Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Mobilfunkbetreiber Swisscom (Schweiz AG) und die Sunrise Communications AG erhoben während dieser Frist begründet Einsprache und beantragten, die Pla- nungszone aufzuheben. Der Gemeinderat wies die Einsprachen mit Entscheid vom 30.6.2009 ab, worauf die Swisscom (Schweiz) AG und die Sunrise Communications AG gegen diesen Entscheid beim Baudepartement des Kantons St. Gallen Rekurs erhoben. Das Baudepartement schützte mit dem Entscheid vom 22.1.2010 die Re- kurse und hob die Planungszone sowie die beiden Einspracheentscheide vom 30.6. 2009 auf. Im Wesentlichen begründet das Baudepartement den Entscheid damit, dass für die Planungsabsicht der Gemeinde, also die Vorschrift einer Standorteva- luation, keine rechtliche Grundlage im Baugesetz des Kantons St. Gallen vorhanden sei. Daher fehle die Voraussetzung einer Planungszone, wie ein öffentliches Interes- se, weiter sei die Planungszone unverhältnismässig und mit dem Bundesrecht nicht vereinbar. Der Zweck der Planungszone sei mit dem übergeordneten Recht nicht vereinbar und daher unzulässig.
   
























































































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