Page 20 - Gigaherz 118.Rundbrief
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Gigaherz.ch 118. Rundbrief Seite 20
5G: Thurgauer Verwaltungsgericht
deckt Urkundenfälschung
Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 251
1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen
unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte
Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt, eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 24. Dezember 2021
 Was im Schweizerischen Strafge- setzbuch steht, sollte eigentlich für Jedermann bezw. jede Frau in diesem Land gelten. Offensichtlich nicht, wenn Mobilfunk und im Be- sonderen noch 5G auf dem Akten- deckel steht.
Da wollte doch der Verein Gigaherz. ch kürzlich im September 2021 die Probe aufs Exempel machen und verklagte das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau mitsamt dessen Amt für Umwelt inklusive der Bauverwaltung Ro- manshorn beim Verwaltungsge- richt des Kantons Thurgau wegen
Verfälschung eines durch eine zerti- fizierteMessfirmaerstelltenMess- berichtes einer amtlichen Abnah- memessung (Strahlungsmessung) bei einer neu erstellten Mobilfunk- Sendeanlage.
Der Tatbestand: Gigaherz.ch hat sich in der Klageschrift darüber be- schwert, dass besagter Messbericht vom Amt für Umwelt TG und der Bauverwaltung Romanshorn soweit abgeändert wurde, dass sämtliche Überprüfungen verunmöglicht wur- den. Es wurden daraus 48 von ins- gesamt 66 Seiten entfernt und auf den noch verbliebenen Seiten wur-






















































































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