Page 22 - Gigaherz 118.Rundbrief
P. 22

Gigaherz.ch 118. Rundbrief Seite 22
 unsere Beschwerde an das Verwal- tungsgericht des Kantons Thurgau. Mit Urteil Nr. VG 2021.166/E vom 8. Dezember 2021 (zugestellt am 22. Dezember) deckt nun das Ver- waltungsgericht das Fehlverhalten der beklagten Vollzugsbehörden vollumfänglich. Auf 13 Seiten wird mit keiner Silbe auf den Tatbestand Urkundenfälschung und Amtsmiss- brauch eingegangen, dafür wird mit einem für juristi-
«Hafer gestochen» den Thurgauer Justizapparat zu kitzeln. Sollten wir gewinnen, wäre das gut. Sollten wir verlieren, wäre das sogar noch bes- ser, dann hätten wir einen weiteren schlagenden Beweis dafür in den Händen, dass Mobilfunkstrahlung, insbesondere Strahlung aus adapti- ven 5G-Antennen immer noch nicht rechtsgenügend gemessen wer- den kann, ansonsten das Verwal-
sche Laien kaum verständlichen
Geschwurbel dar-
gelegt, weshalb
wir zuerst Fr. 700.-
hätten einbezah-
len sollen, damit
bei der zur Unter-
suchung verpflichteten Behörde, das heisst beim Departement Bau und Umwelt des Kantons TG über- haupt jemand den Hintern vom Sessel hebt, oder auf Berndeutsch «dr Arsch lüpft».
Das haben wir uns bei der Einrei- chung der Beschwerde etwa so vor- gestellt. Nämlich, dass die Thurgau- er Verwaltungsrichter kaum gegen ihre Kollegen und Parteifreunde im Umwelt- und Baudepartement vor- gehen werden. Trotzdem hat uns der
tungsgericht dem unwürdigen Ver- steckspiel ein Ende bereiten würde.
Nun ist Variante zwei eingetrof- fen. Ab jetzt gilt, von zweithöchster richterlicher Ins-
tanz bestätigt: «Mobilfunkstrah- lung aus adaptiven 5G-Sendeanten- nen kann nur dank Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung genau ge- nug gemessen werden».
Der Fall Romanshorn ist bei weitem nicht der Einzige in der Schweiz. Die meisten deutschsprachigen Kan- tone haben indessen bei ihren Ab- nahmemessungen das «Thurgauer Modell» übernommen.
Das Nichtbezahlen des Kostenvor- schusses war bei weitem nicht die
DasVerwaltungsgericht des Kantons Thurgau deckt die Vollzugsbehörde seines Kantons vollumfänglich.

















































































   20   21   22   23   24