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Gigaherz.ch 118. Rundbrief Seite 19
 richtshöfe halten müssen. www. newsd.admin.ch/newsd/message/ attachments/69618.pdf
Ob das gut kommt steht dann al- lerdings auf einem anderen Blatt geschrieben. Denn physikalische und biologische Gesetze lassen sich nicht so einfach ändern, wie sich das der Bundesrat vielleicht vor- stellt. Wie viel eine Bundesrätin oder ein Bundesrat von der Mobil- funktechnologie versteht, lässt sich mit Leichtigkeit aus diesem Beitrag hier heraushören: www.mobilejoe. ch/neu/news/wlan_info_news_ kaiserschmarren.html
Erläuterungen des Bundesrates klingen wie blanker Hohn
«Mit der vorliegenden Änderung der NISV werden die rechtlichen Grund- lagen für die Beurteilung von adap- tiven Antennen gestärkt und somit die Rechtssicherheit erhöht.
Die Grenzwerte der NISV werden mit dieser Änderung nicht gelockert und das bestehende, auch für konventi- onelle Antennen geltende Schutzni- veau erhalten. Die vorgeschlagene Beurteilung von adaptiven Anten- nen stellt sicher, dass die von ihnen ausgehende Langzeitbelastung tief gehalten und eine Sicherheitsmar- ge gegenüber den wissenschaftlich
konsistent nachgewiesenen Ge- sundheitsauswirkungen beachtet wird. Der vorsorgliche Gesundheits- schutz bleibt somit gewahrt.»
Für wie blöd halten die uns eigentlich?
Das gesamte Weihnachtspaket des Bundesrates mit allen Dokumenten zu diesem grandiosen Schwindel finden Sie hier: www.gigaherz.ch/ wp-content/uploads/2021/12/Der- legalisierte-Volksbeschiss.pdf
Dringende Warnung !
Durch diese Änderung der NIS-Ver- ordnung können ab sofort alle 5G- Antennen, die bisher mit falsch, das heisst mit viel zu tief deklarierten Sendeleistungen, bewilligt wurden, ohne offizielle Baupublikation mit bis zu 10mal mehr Leistung betrie- ben werden. Was die Strahlenbe- lastung der Anwohner kurzzeitig (während jeweils 1-2 Minuten, im Intervall von 6 Minuten) um das 3.2-fache ansteigen lässt. Die Mo- bilfunkbetreiber müssen für diese angebliche Bagatelländerung dem kantonalen Amt für Umwelt aus dem Standortdatenblatt lediglich ein korrigiertes Zusatzblatt 2 nach- reichen. Die betroffene Bevölke- rung hat dazu gar nichts mehr zu sagen.
























































































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