Page 4 - Gigaherz Rundbriefe
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Gigaherz.ch 112. Rundbrief Seite 4
 Sehr schön dann auch die weitere Begründung
Zitat: «Die im Auftrag des UVEK angefertigte Studie „Mobilfunk und Strahlung“ erachtet es jedoch als ausreichend bewiesen, dass es in Ruhe- und Schlaf- phasen Auswirkungen auf die Hirnwellen hat, wenn der Kopf hochfrequenter Strahlung ausgesetzt ist. Alexander Reichenbach, Chef der Sektion Nichtio- nisierende Strahlung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in den Medien anerkannt, dass die Strah- lung in den für den Mobilfunk genutzten Frequenzen bereits heute zu einer Erhitzung von Stoffen führen kann. Doch es geht nicht nur um die Hitzeentwick- lung, sondern namentlich um die möglichen Zellver- änderungen, die unbedingt in klinischen und epide- miologischen Studien eingehend untersucht werden müssen. Es ist anerkannt, dass die Strahlen bereits unterhalb der gesetzlichen Strahlengrenzwerte krebsfördernd sein und physiologische Auswirkun- gen auf das Gehirn haben können. Dies wäre mit 5G und der weiteren Häufung von Strahlung wahr- scheinlich noch problematischer.
Die möglichen Risiken sind bekannt, aber noch nicht ausreichend untersucht. Die von den Bundesbe- hörden eingesetzte Arbeitsgruppe war nicht in der Lage, überzeugende Antworten zu den Auswirkun- gen von 5G auf lebende Zellen und die menschliche Gesundheit zu liefern.
Sie hat deshalb keinerlei Empfehlungen hinsichtlich einer allfälligen Änderung der Strahlengrenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisieren- der Strahlung (NISV) ausgesprochen.
Zudem wurde die Unabhängigkeit dieser Experten- gruppe infrage gestellt: Rund 20 Fachleute äusser-
ten in einem Schreiben ihre Bedenken angesichts möglicher Interessenbindungen einiger Mitglieder dieser Gruppe zu Unternehmen aus dem Bereich der drahtlosen Kommunikation. Der Verband „Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz“ wiederum befürchtet, dass der Bericht der Expertengruppe lediglich dazu dient, die anstehende Anhebung der Strahlengrenz- werte zu rechtfertigen, gegen die er sich vehement ausspricht.» Ende Zitat.
Vergleiche mit: www.gigaherz.ch/5g-swisscom-chef- schaeppis-traenen-am-wef/
und www.gigaherz.ch/5g-der-vergleich-zu-chlorothalonil/ und
www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/
Ausgelöst wurde die Genfer Standes-Initiative durch den ungebremsten Aufbau eines vorgetäuschten 5G-Netzes im Kanton Genf mittels sogenannter 5G- wide Antennen im sogenannten Bagatellverfahren, ohne dafür Baubewilligungen einzuholen. Was in- zwischen von der Kantonsregierung auch untersagt worden ist. www.gigaherz.ch/5g-beschiss-hat-viele-namen/
und www.gigaherz.ch/5g-der-bluff-mit-den-2000-antennens- tandorten/
Ältere erfreuliche Nachrichten aus Genf erfahren Sie hier: www.gigaherz.ch/5g-vollbremsung-im-kanton-genf/
Den gesamten Text der Standes-Initiative aus Genf finden Sie auf der curia vista Geschäftsdatenbank unter www.parlament.ch, Suchbegriff "Standesini- tiative Genf" oder "5G".
 Anleitung für Einsprachen gegen Baugesuche von Mobilfunkantennen
Wegen der Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G, welcher die Übertragung von 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit bringen soll, benötigen die Mobilfunkbetreiber in den nächsten Jahren tausende von zusätzlichen Antennenstandorten. Es ist die Rede davon, dass bei Endausbau alle 100 bis 150m eine Antenne stehen soll (!)
Um diesen Wahnsinn zu stoppen, ist Ihre Einsprache nötiger denn je.
Bei den Schutzvereinen laufen im Moment die Telefone heiss und die e-Mail-Briefkässten quellen über mit Hilfeschreien aus der Bevölkerung. Dieser Arbeitsaufwand ist schlicht nicht mehr zu bewältigen.
Bitte informieren Sie sich zuerst auf unseren Websites über das Vorgehen bei Einsprachen: www.gigaherz.ch und www.schutz-vor-strahlung.ch
















































































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