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Gigaherz.ch 112. Rundbrief Seite 3
 Wie konnten denn in diesem Baugesuch der Strah- lungs-Grenzwert überhaupt eingehalten werden, wenn dieser andernorts mit Sendeleistungen von 3- und 4G-Antennen von total 3000Watt ERP pro Sektor bereits zu 99% ausgereizt ist?
In Andelfingen ist dazu eine Masthöhe von 50m notwendig. Also doppelt so hoch wie andernorts. Besonders auffällig in der schönen Landschaft. Da- mit wird einmal Distanz nach unten geschaffen. An- dererseits wird mit falschen Antennendiagrammen gearbeitet. Laut Baueingabe könnten die 3 adapti- ven 5G-Antennen aus der Horizontallinie nur etwa 10° nach abwärts strahlen.
Der Ende Februar 2020 veröffentlichte Bericht von METAS, unserem Bundesinstitut für Metrologie (nicht Meteorologie) wie 5G-Mobilfunkantennen
eigentlich zu berechnen und zu messen wären, sagt jedoch, dass adaptive Antennen aus der Horizonta- len ohne Dämpfung bis 45° abwärts gerichtet strah- len. Somit kommen wir in Andelfingen beim nächst gelegenen, bewohnten Gebäude auf eine Feldstär- ke von 7.6V/m, statt der von Sunrise berechneten 3.79V/m. Dies bei einem erlaubten Anlage-Grenz- wert von 5V/m.
Das Beispiel Andelfingen macht nun hoffentlich Schluss mit den unzähligen 50Watt-Märchen in den Baugesuchen. Ob das unsere Gerichtsinstanzen ka- pieren, ist allerdings fraglich. Für diese sind die Mo- bilfunkbetreiber Götter in Weiss, welchen nicht die geringste Mogelei zugeschrieben werden darf. Pro- bieren wir es trotzdem einmal mehr, die Wahrheit zu verkünden!
 5G: Neue Standesinitiative aus dem Kanton Genf
Nach dem Kanton Neuenburg fordert nun auch der Kanton Genf mittels einer Standes- Initiative ein Moratorium für den Aufbau der 5G-Netze in der ganzen Schweiz.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 13. April 2020
Eine Standes-Initiative kann durch die Stimmen- Mehrheit des Grossen Rates (Kantonsrat) eines Kantons vor den Nationalrat und Ständerat in Bern gebracht werden, wo dann darüber debattiert und abgestimmt werden muss.
Was will die Standes-Initiative aus Genf genau?
Die 3 Forderungen lauten:
• ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millime-
terwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen;
• in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein natio- nales Funkwellen-Kataster ins Leben zu rufen;
• bei der Planung der Netzabdeckung die Stellung- nahmen der betroffenen Kan-
digenden scharfen Pulsierung im Bereich von Milli- sekunden, läuft auf Frequenzen zwischen 3400 und 3600Megahertz. Und das sind Wellenlängen um 85mm. Schlaumeier unter den 5G-Freaks könnten nun auf die Idee kommen, das seien noch gar keine Millimeterwellen, sondern Centimeterwellen und in den Parlamenten entsprechend argumentieren.
Sind die Genfer Grossrätinnen und Grossräte von fachkundigen, falschen Beratern hereingelegt worden?
Laut der Begründung zur Standes-Initiative könnte man nämlich meinen, 5G beginne erst bei 15 Giga- hertz (15000Megahertz)und das ist völliger Unsinn.
tone und Gemeinden einzuho- len und zu berücksichtigen.
So erfreulich ein Moratorium gegen 5G auch tönen mag, die Forderungen aus Genf sind leider reichlich unklar.
Schade für die viele Arbeit, welchesichGenfer PolitikerinnenundPolitiker da gemacht haben.
Das unheimlich stark im Milli- sekunden gepulste Beamfor- ming auf sogenannt adaptiven 5G-Antennen läuft zur Zeit ab 3400MHz (3.4Gigahertz).
Und was ist mit einem kanto- nalen Funkwellen-Kataster ge- meint?
Was ist gemeint mit dem 5G-
Millimeterwellen Netz? Der zur Zeit mit Hochge- schwindigkeit vorangetriebene Aufbau des 5G-Net- zes mit adaptiven Antennen mit ihren 32-, 64-, und 81-Beams für das sogenannte Beamforming und der damit verbundenen, höchst gesundheitsschä-
Klar und deutlich dagegen ist dann die dritte For- derung, dass bei der Planung von Funknetzen die Stellungnahmen der Gemeinden und Kantone ein- zuholen und dann auch zu berücksichtigen seien. Bravo! Das war ja längst fällig.








































































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