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Gigaherz.ch 112. Rundbrief Seite 5
 5G: Die Osterhasen von der NZZ
Die Osterhasen tummeln sich dieses Jahr ausgiebig in der neuen Zürcher-Zeitung. Dies lässt sich auf Grund der vielen dort gefundenen Eier zum Thema 5G leicht feststellen.
Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 14. April 2020
Zitate aus der NZZ in Normalschrift und Kommenta- re von Gigaherz.ch in Schrägschrift.
NZZ: «Was wäre passiert, wenn das Schweizer Stimmvolk 2002 eine fiktive "Lebensqualitätsiniti- ative" angenommen hätte, die den damals neuen Mobilfunkstandard 3G verboten hätte? Zunächst wenig, schreibt die Denkfabrik Avenir Suisse in ei-
1 nemneuenPapier .»
Gigaherz.ch: Was die NZZ-Jornalisten dabei überse- hen haben, ist die Tatsache, dass es 2002 so wenig wie 2020 um die Verhinderung eines Fortschritts in der Kommunikation ging, sondern um die Verhinde- rung der Lockerung von Strahlungs-Grenzwerten.
NZZ: «Das Gremium unter der Ägide des Bundes- amtes für Umwelt (Bafu) hielt fest, dass die gelten- de Obergrenze (Immissionsgrenzwert) den Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung gewähr- leiste 2.
besseres Wissen erzählt und bei funktechnischen Laien wie den NZZ-Journalisten auf 2 grossen Irrtü- mern beruhend.
Erstens: Immissionsgrenzwerte sind Grenzwerte welche den Sicherheitsabstand zu einer laufenden Antenne markieren. Ein Abstand innerhalb dessen sich NIE ein Mensch aufhalten darf. Dieser liegt je nach Sendeleistung 8-12m vor und 1-2m unterhalb des Antennenkörpers. Falls diese Grenze überschrit- ten wird, riskiert der Mensch einen Anstieg der Kör- pertemperatur um 1°C, das heisst von 37 auf 38°C innerhalb von 6 Minuten. Der Anlagegrenzwert da- gegen ist derjenige Grenzwert für Orte wo sich der Mensch dauernd aufhalten muss. Weil er da wohnt oder arbeitet. Das heisst 24Stunden am Tag wäh- rend 365Tagen im Jahr und nicht nur 6Minuten. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Der Anlage- grenzwert dient dem Schutz vor hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungen mit ihren schlei-
Das war brisanter, als es sich an-
hört. Denn die Schweiz kennt
anders als viele andere Länder
eine Sicherheitsmarge. Swiss-
com, Sunrise und Salt müssen
zusätzlich zum "eigentlichen"
Grenzwert einen strengeren
Anlagegrenzwert einhalten.
Dieser lässt sich laut der Exper-
tengruppe allerdings nicht mit
wissenschaftlich nachgewiese-
nen Gesundheitsgefahren begründen. Der Sicher- heitsabstand basiert auf dem Vorsorgeprinzip. Der Gedanke dahinter: Die Wissenschaft mag sich irren. Möglicherweise ist elektromagnetische Strahlung schädlicher, als die Forscher heute annehmen. Für diesen Fall wurde in der Schweiz eine Sicherheits- marge eingebaut.»
Gigaherz.ch: Aha, jetzt kommt wieder das ältes- te Mobilfunker-Märchen von den angeblich 10mal besseren Anlage-Grenzwerten gegenüber den Im- missions- oder EU-Werten. Von Fachleuten wider
1 ww.avenir-suisse.ch/publication
2 www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/mit-
teilungen.msg-id-77294.html
chenden Langzeitwirkungen, wie beispielsweise Krebserkrankun- gen oder Schäden am Erbgut. Der Anlagegrenzwert dient nicht dem Schutz vor der sofortigen Wärmewirkung. Wer diesen Un- terschied nicht kennt würde bes- ser auf die Beurteilung von Mo- bilfunkanlagen verzichten.
Zweitens: Dort wo der Anlage- grenzwert berechnet oder gemessen wird, ist die Strahlung aus rein physikalischen Gründen bereits
auf 10% des Immissionsgrenzwertes abgesunken. Dieses aus Gründen der Distanz, aus der Abwei- chung zur Senderichtung (vertikal wie horizontal) und in Antennennähe zusätzlich noch wegen der Gebäudedämpfung. Das sind physikalische Gesetze, welche selbst Bundesrichter nicht ändern können, und NZZ-Journalisten erst recht nicht, obschon sie dies seit 20 Jahren immer wieder von Neuem ver- suchen.
NZZ: «Fakten liegen auf dem Tisch - Der oben er- wähnte Bericht hat dem Bund Argumente in die Hand gegeben, diese Marge zu verringern und den Anlagegrenzwert zu erhöhen. Falls dies nicht ge-
Die Schweizer Strahlungs- Grenzwerte sind nicht strenger als im restlichen Europa, sie werden nur anders gemessen und benannt.
 


































































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