Page 13 - Gigaherz Rundbriefe
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Gigaherz.ch 112. Rundbrief Seite 13
 Die oben angeführten Beispiele sind nicht etwa Ein- zelfälle. Zur Zeit geht es im ganzen Schweizerland mit allen drei Mobilfunkbetreibern im gleichen Stil zu und her. Wenn es nicht zum Weinen wäre, dürfte darüber auch einmal laut gelacht werden.
Was sagt unsere Bundesverfassung zu diesem Verhalten?
Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil: «Der in Art. 29 Abs. 2 BV garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör räumt dem Betroffenen das persönlichkeits- bezogene Mitwirkungsrecht ein, erhebliche Beweise beizubringen, mit solchen Beweisanträgen gehört zu werden und an der Erhebung wesentlicher Beweise mitzuwirken. Dem Mitwirkungsrecht entspricht die
Pflicht der Behörden, die Argumente und Verfah- rensanträge der Parteien entgegenzunehmen und zu prüfen, sowie die ihr rechtzeitig und formrichtig angebotenen Beweismittel abzunehmen.» (ausge- nommen bei Mobilfunk, Red.)
Und das Schweizerische Strafgesetzbuch?
Art.312 Amtsmissbrauch: «Mitglieder einer Behör- de oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.» (ausge- nommen bei Mobilfunk, Red.)
 5G: Sturmwarnung an Parlamentarier
In der Vorahnung, dass am Schluss der Sommersession 2020 von den Lobbyisten wiederum mehrere perfide Angriffe auf die Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung gestartet werden, hat Gigaherz.ch gleich zu Beginn alle Mitglieder des Parlaments mit einem Brief vorgewarnt.
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 6. Juni 2020
Unsere Vorahnung hat uns nicht getäuscht. Am 12. Juni 2020 hat ASUT, der Dachverband der Schweizer Mobilfunkbetreiber, den Mitgliedern des National- und Ständerates etwas Tragisches vorgeweint: Man könne nicht begreifen, dass das neue wunderbare 5G, das doch so viel weniger Strahlung erzeuge und so viel weniger Energie verbrauche als bisherige Systeme, nur gerade in 7 Kantonen toleriert wer- de. Alle übrigen Kantone hätten illegale Moratorien oder Teilmoratorien erlassen und viele Gemeinden würden Bauanträge, die 5G-Anlagen enthalten, gar nicht mehr bearbeiten. Der Rückstand auf den Zeit- plan betrage bereits 60%. Der Bund müsse jetzt Massnahmen ergreifen, dass das sofort aufhöre.
Sehr geehrte Parlamentarierinnen Sehr geehrte Parlamentarier
Apropos weniger Strahlung: Davon, dass die Mobil- funkbetreiber im gleichen Atemzug hintenherum vom Bundesrat ultimativ die Erhöhung des Strah- lungsgrenzwertes von 5 auf 20V/m fordern, was den Bau von 16mal stärkeren Sendern erlauben würde, steht wohlweislich nichts im Jammerbrief der ASUT. Denn das würde ja so gar nicht zu weniger Strah- lung passen. Und was punkto Moratorien legal und was illegal ist, bestimmen selbstverständlich allein die Mobilfunkbetreiber.
Nachstehend unser Brief vom 3. Juni 2020 an die Mitglieder des National- und Ständerates (hier leicht gekürzt):
Mit unserem Schreiben vom 12. März 2020 haben wir Sie darauf aufmerksam gemacht, welche fatalen Folgen die Erhöhung der Strahlungs-Grenzwerte von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter) für die Gesundheit aller Lebewesen haben würde. Eine Erhöhung, wie diese zur Zeit von den Lobbyisten der Mobilfunkindustrie ultimativ gefordert wird, ansonsten der neue Mobilfunkstandard 5G-fast, als Grundvoraussetzung für eine digitale Schweiz, nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre eingeführt werden könne. Trotz den Vorhersagen derselben Lobbyisten, bei der Beibehaltung des Status Quo würde die flächendeckende Einführung von 5G-fast 25 Jahre dauern und 26’500 zusätzliche Antennenstandorte erfordern, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. April 2020 beschlossen, an der bisherigen Grenzwertregelung nichts zu ändern.




















































































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