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Gigaherz.ch 112. Rundbrief Seite 14
So sicher wie das Amen in der Kirche werden Sie auch in dieser Session wieder mit Angriffen auf den Bun- desratsbeschluss vom 22. April und mit erneuten ultimativen Forderungen aus Wirtschaftskreisen nach einer Lockerung der Strahlungsgrenzwerte konfrontiert werden.
Bevor unseres Erachtens über eine Lockerung der Grenzwerte nur Ansatzweise diskutiert werden darf, ist der Zusammenhang zwischen dem rasanten Ansteigen der Mobilfunkstrahlung, hervorgerufen durch den weltweiten Start der 5G-Technologie und der rasenden Ausbreitung des Corona-Virus einwandfrei abzuklä- ren. Bitte kommen sie uns jetzt nicht wieder mit Verschwörungstheorien. Die Schwächung des Immunsys- tems von Mensch und Tier, hervorgerufen durch Mobilfunkstrahlung, ist seit 15 Jahren bestens bekannt und wissenschaftlich gut dokumentiert. Nur dass die Wissenschaft für die Schwächung des Immunsystems einen andern Ausdruck benutzt, nämlich «oxydativer Zellstress».
«Oxydativer Zellstress» ist sowohl im Rundschreiben des UVEK/BAFU vom 17. April 2019 an die Kantons- regierungen (Kap.7.2 heutiger Erkenntnisstand) wie auch im Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Ar- beitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vom 18. November 2019 (Kap.6 Gesundheitliche Auswirkungen) als ernsthafter Gefahrenhinweis aufgeführt.
Die Strahlung von Mobilfunksendern sei viel zu schwach um oxytativen Zellstress zu bewirken, verkünden etliche Wissenschaftler lauthals in Interviews oder Diskussionen in den Medien. Fragt man dann allerdings einen dieser Abstreiter nach der Intensität dieser Strahlung, erfolgen meist nur noch sehr vage bis unwahre Angaben. Etwa so wie, die Strahlung eines Handys am Kopf sei ja viel höher als diejenige eines Mobilfunk- sender auf dem Dach des Nachbarhauses.
Zur Zeit kann Mobilfunkstrahlung aus 5G-Sendern nur unter Laborbedingungen mit fast unbezahlbaren Messeinrichtungen gemessen werden. Bis zu 64, im Millisekunden-Takt in einem 120°-Kreissektor dreidi- mensional herumtanzende Srahlenkegel verhindern ein zuverlässiges Erfassen der auf das einzelne Lebe- wesen einwirkenden Strahlung. Es muss mit ziemlich abenteuerlichen Hochrechnungen Vorlieb genommen werden. Das geht klar aus dem METAS-Bericht: «Measurement Method for 5G NR Base Stations up to 6 GHz» vom 18. Februar 2020 hervor. Nach dem Erscheinen dieses Berichtes hat der Bundesrat mit Beschluss vom 22. April 2020 vorerst eine 18-monatige Testphase zur Erprobung der verschiedenen Messverfahren mittels Messgeräten angeordnet, die zur Zeit noch in der Entwicklungsphase stecken.
Nun haben die französischen Aufsichtsbehörden ANFR, wie sie selber schreiben, eine Möglichkeit gefunden, einen dieser im Millisekunden-Takt herumtanzenden Datenbeams (Strahlenkegel) so lange zu blockieren, dass dieser bereits mit heutigen feldtauglichen Messgeräten messbar wird. Die Resultate sind erschreckend: Zurückgerechnet auf Entfernungen zwischen 18 und 25m (das ist dort, wo die ersten Orte empfindlicher Nutzung stehen und demnach ein Grenzwert von 5V/m gilt) wurden innerhalb des Strahlenkegels (Beams) Werte zwischen 32 und 48V/m entdeckt. Das ist bereits 8-10mal mehr als ein modernes I-phone am Kopf des Benutzers erzeugt! So etwas darf niemals toleriert werden!
Die Schweizer Mobilfunkbetreiber und die kantonalen Umweltämter behaupten stets, sie könnten dank 5G ganze Stadtviertel und ganze Dörfer mit Sendeleistungen zwischen 50 und 300Watt ERP mit 5G-fast versorgen. Nach diesen offiziellen Testmessungen sind jetzt aus den in Schweizer Mobilfunk-Projekten de- klarierten Sendeleistungen von 50 bis 300Watt ERP plötzlich 11’400 bis 16’800 Watt ERP geworden. Gemäss den Werksangaben des Antennenherstellers ERICSSON sind 25’000Watt ERP möglich.
Da der 5G-Standard international auf der selben Technologie mit den selben Normen beruht, bestehen auch bei der Anwendung und Auswirkung in verschiedenen Staaten keinerlei Unterschiede.
FAZIT:
• 5G-Strahlung aus adaptiven 5G-fast Antennen überschreitet die Schwelle, auf welcher oxydativer Zell-
stress, sprich Schwächung des Immunsystems erfolgt. Ein Zusammenhang zwischen Corona und 5G- fast kann nicht mehr länger ausgeschlossen werden.
• 5G-Strahlung aus adaptiven 5G-fast Antennen ist an Orten empfindlicher Nutzung 8-10mal stärker als die Strahlung am Kopf eines I-Phone- oder Smartphone-Benutzers.
• Eine Lockerung der in der Schweiz gültigen Grenzwerte wäre unter diesen Umständen unseres Erach- tens nicht nur fahrlässig, sondern geradezu kriminell.
 




















































































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