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Gigaherz.ch 108. Rundbrief Seite 5
 5G: Der Musterbrief zum Baustopp
5G: Le modèle de lettre sur l’arrêt de construction 5G: La lettera di esempio sul fermo di costruzione von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 3. Mai 2019
Kurze Einführung
Unser Schreiben an Bundesrätin Simonetta Som- maruga (Seite 2 und www.gigaherz.ch/5g-mobilfun- ker-tanzen-dem-rechtsstaat-auf-der-nase-herum/) wurde lediglich indirekt in dem Sinn beantwortet, dass ihr Departement, das UVEK mit einem Rund- schreiben, datiert vom 17. April 2019, an alle Kon- tonsregierungen gelangte.
Darin werden diese gebeten, man möge doch so gut sein und der neuen Technologie, auf welche unsere Wirtschaft so dringend angewiesen sei, jetzt keine Steine in den Weg legen. Die neuen 5G Fre- quenzen seien den bisherigen ja ganz ähnlich und würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchti- gung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zell- tod und oxidativen Zellstrss kaum etwas bewirken. Es sei ja, in Folge begrenzter Evidenz nicht einmal erwiesen, ob diese Phänomene überhaupt gesund- heitsschädigend seien (tatsächlich so nachzulesen unter Punkt 7.2 auf Seite 6 des Rundschreibens). Und mit der minimalen Anpassung der NISV vom 17.4.19 werde die Bevölkerung nach wie vor genü- gend geschützt.
Die Kantonsregierungen schickten besagtes Rund- schreiben postwendend an sämtliche Gemeinde- verwaltungen, zusätzlich versehen mit der Drohung von Swisscom-CEO Schäppi, jeglicher Versuch, den Ausbau der 5G-Netze behindern zu wollen, verstos- se gegen Bundesrecht und könnte entsprechende rechtliche Schritte auslösen. Schliesslich hätten die Mobilfunkbetreiber dem Staat für die Erlaubnis, den Schweizer Luftraum auch für 5G «benutzen» zu dürfen 380Millionen an Konzessionsgeldern be- zahlt. Und somit sei der Staat verpflichtet, dieser 5G-Technologie zum Durchbruch zu verhelfen.
Schäppi und seine Kollegen von der Mobilfunklobby sind offensichtlich der Ansicht, sie dürften jetzt sämtliche Mobilfunk-Antennenstandorte der Schweiz ohne die dafür erforderlichen Baubewilli-
gungen mit zusätzlichen 5G-Antennen aufrüsten. Laut Übersichtskarte des BAKOM unter www.funk- sender.ch sind das per Ende April 2019 landesweit bereits 400 an der Zahl.
Zur Erteilung von Baubewilligungen sind jedoch we- der Bundesräte, noch irgendwelche Bundesämter, noch kantonale Ämter zuständig, sondern einzig und allein die Gemeinderäte resp. Bauverwaltun- gen der Gemeinden. Ergo gilt es, hier den Hebel anzusetzen.
Auf die Aufforderung von Gigaherz hin ist diese Aktion bereits voll am Laufen, stösst aber, wie wir feststellen müssen, vielfach auf grosse Verwirrung bis Ratlosigkeit.
Wir stellen deshalb hier denjenigen, die in ihrer Wohngemeinde für Recht und Ordnung sorgen wol- len, einen Musterbrief in drei Landessprachen zur Verfügung: Ort, Datum, Absender, Adresse einset- zen, unterschreiben und der Bauverwaltungs Ihrer Gemeinde einsenden.
Musterbrief in Deutsch im Anhang Seite 16/17. Brève introduction
Notre lettre à la Conseillère fédérale Simonetta Sommaruga (www.gigaherz.ch/5g-mobilfunker- tanzen-dem-rechtsstaat-auf-der-nase-herum/ et page 2) n’a reçu de réponse qu’indirectement, dans la mesure où son département, le DETEC, a envoyé une circulaire datée du 17 avril 2019 à tous les gou- vernements responsables des comptes.
Il leur a demandé d’être si bons et de ne pas faire obstacle aux nouvelles technologies dont notre éco- nomie dépend de façon si urgente. Les nouvelles fréquences 5G sont très similaires aux précédentes et n’auraient guère d’effet, si ce n’est d’influencer les ondes cérébrales, la circulation sanguine dans le cerveau, la détérioration de la qualité du sperme, la déstabilisation de l’information génétique et les effets sur l’expression génétique, la mort cellulaire programmée et le stress oxydatif cellulaire. Il n’a




















































































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