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 GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
Unter diesen, hier in 7 Kapiteln geschilderten Umständen, sind keinerlei Lockerungen der NISV o- der der dort festgeschriebenen Grenzwerte verantwortbar. Viel mehr ist das Gegenteil anzustreben. Nämlich eine massive Verschärfung.
Wir bedanken uns, dass sie sich Zeit genommen haben, unsere Argumente durchzulesen und ver- bleiben mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Präsident und Vorstandsmitglieder
Erneut Höchstspannung zwischen Chamosson und Chippis
Unmittelbar vor Baubeginn dieser Höchstspannungsleitung lässt das Lo- kalfernsehen Canal 9 eine journalistische Bombe platzen. 34 der insge- samt 52 Masten kommen laut einem geheim gehaltenen Gutachten auf geologisch völlig ungeeigneten Boden zu stehen.
   Bild oben: Landschaft bei Chippis VS
 Auf den durchschnittlich 90m ho- hen Masten der geplanten Strom- Autobahn von Chamosson nach Chippis im Kanton Wallis befinden sich 2 Höchstspannungsleitungen 3×380‘000Volt, 1 Höchstspannungs- leitung 3×230‘000Volt, 2 Hochspan-
 Anwohner setzten sich seit Jahren verzweifelt dafür ein, dass diese auf einer einzigen Trasse sogenannt ge- bündelten Leitungen wegen den ge- sundheitlich höchst bedenklichen Magnetfeldern in die Erde verlegt werden. Vom Kantonsgericht, dem
 nungsleitungen 1×132‘000 Volt (SBB) und 1 Hochspannungsleitung 3×132‘000Volt (Lokal).
 Bundes-Verwaltungsgericht und schlussendlich vom Bundesgericht wurden sämtliche Einsprachen und
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