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 GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
„Swissgrid wird die 380-kV-Freilei- tung Chamoson-Chippis bauen, so wie diese vom Bundesamt für Ener-
 rechts der Unfalltrasse infolge von heftigsten 380’000Volt-Stromschlä- gen kein Überleben mehr. Wehe allen
 gie und dem Bundesgericht geneh- migt wurde.“
Die Baufirma, die für die Arbeiten verantwortlich ist, ist ausgewählt und beauftragt. Die Vorbereitungsarbei- ten sind im Gange. Auf einigen Ab- schnitten sollen die Bauarbeiten im August beginnen.....
Mathias Reynard, Präsident des
 Menschen und Tieren, die sich in die- sem Streifen befinden.
Dann hat eine besorgte Anwoh- nerin folgende Fragen gestellt: Wie geht so etwas? Wie kann das Bundesamt für Energie einem unvoll- ständigen Projekt blind zustimmen? Wie kann das Bundesgericht das Pro- jekt genehmigen, ohne diese Fakten abgeklärt zu haben?
 Vereins „Hochspannungsleitun- gen unter den Boden HSUB“ und Nationalrat: „Sie verstecken diese Fakten seit Jahren, und sie lachen über uns!“
Reaktion von Jacques Philippoz, Anwalt der Freileitungs-Geg- ner: „Das ist ein Skandal. Swissgrid hat diese Grundlagen bewusst ver- steckt.“
Die Gegner der Höchstspannungs- Freileitung kennen nun den Inhalt dieser Studie.
Ende des Begleittextes von Canal 9
Kommentar von Hans-U. Jakob
 Antwort: Ganz einfach: Wenn die Amtsjuristen von den Bundesäm- tern BFE und BAFU an einer Hoch- spannungsleitung herumbasteln, kommt dabei nur noch höherer tech- nischer Blödsinn heraus. Das haben wir bei der Höchstspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg zur Genüge er- fahren. Dem kann man mühelos ent- gegensteuern. Aber gegen die krimi- nelle Energie der Projektverantwortli- chen, so wie hier, ist schwer aufzu- kommen.
Nachdem ein hinlänglich für seine ju- ristischen Fehlkonstruktionen zu Gunsten der Strom- und Funklobby bekannter Bundesrichter bei seiner
 (Gigaherz.ch)
Als Erstes ist klarzustellen dass die Erdverlegung nicht auf dieser gefähr- lichen Freileitungstrasse hätte erfol- gen sollen, sondern im Talgrund ent- lang der Rhone, wo ohnehin eine Uferkorrektion vorgesehen war. Die Ausreden der Stromlobby dazu wa- ren unwahr und über weite Strecken geradezu grotesk.
Als Zweites ist festzustellen, wenn
 kürzlich erfolgten Pensionierung noch den Ehrendoktor erhielt, glauben seine Nachfolger, es ihm gleichtun zu müssen.
Kürzlich hat das Bundesgericht sogar beschlossen, von unserer Seite keine Beweismittel mehr entgegenzuneh- men, sondern nur noch von den Bun- desämtern. Jetzt haben sie eine erste Quittung dafür.
Wir fragen uns, sind solche Richter
 Höchstspannungs-Freileitungsmaste mit dieser vorgesehenen Bestückung umfallen, gibt es 100m links und
 wirklich so blöd, oder sind sie gar Be- standteil dieses durch und durch kor- rupten Systems?
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