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Gigaherz.ch 99. Rundbrief Seite 4
 kaum jemand länger als 60 Minuten aushält, war wohl von Beginn weg klar. Trotzdem alarmierte der Techniker per Handy von ganz oben, im Arbeitsge- schirr gut gesichert, seinen mehrere Kilometer weit entfernt arbeitenden Chef. Dieser wiederum war ob der Aktion so erzürnt, dass er gleich die Kan- tonspolizei aufbot. Bis diese zu Dritt in Kampfmon- tur auf dem Platz erschien, arbeitete der Techniker ganz oben auf dem Mast seelenruhig weiter. Eben- so sein Kollege unten in der Apparatekabine. Von Hinderung am Arbeiten also
keine Spur.
Der Chef des Überfallkom-
mandos, aufgeboten wegen
eines möglichen Terroran-
schlages, forderte den Ange-
schuldigten lautstark auf hi-
nunterzusteigen, ansonsten
er die Feuerwehr aufbieten
werde um ihn da oben ab-
zuholen. Eigentlich ganz froh
darüber, dass das mühsame
Stehen und beidhändige
Festklammern auf der senkrechten Leiter ohne jeg- liche Absturzsicherung, welches erste Schmerzen und Krampfreaktionen hervorrief, jetzt ein Ende habe, stieg der Angeschuldigte vom Mast und liess sich widerstandslos abführen.
Auf dem Posten liessen ihn die Polizisten zwecks Zermürbung in einer unverschlossenen Gefängnis- zelle vorerst einmal eine Stunde warten, bevor sie zu einem eigenartigen „Verhör“ schritten, von wel- chem der Angeschuldigte übrigens bis heute kein Protokoll erhalten hat. Ebenso wenig kümmerte es die Polizei, wie der Angeschuldigte den 3km langen Heimweg ins Nachbardorf bewältigen sollte.
Dann hörte der Angeschuldigte bis zum 13. Janu- ar dieses Jahres nichts mehr. Eben bis der besagte Strafbefehl mit einem völlig überrissenen Strafmass bei ihm eintraf. Ohne dass der durch und durch ein- seitig orientierte Staatsanwalt den Beschuldigten nur noch ein einziges Mal angehört hätte.
Dieser hat aber jetzt seine Rechnung ohne Giga- herz.ch gemacht, wo der Angeschuldigte Mitglied ist. Laut Art. 3 und 4 der Vereinsstatuten ist Giga- herz nämlich verpflichtet, seinen Mitgliedern bei Rechtsstreitigkeiten betreffend nichtionisierende Strahlung angemessen zu vertreten und zu unter- stützen.
Mittels einer Beschwerde verlangt jetzt Gigaherz. ch, dass das Verfahren entweder aufgehoben oder vor ein ordentliches Gericht gebracht wird. Giga- herz.ch schreibt: „Bei den Anschuldigungen gegen Herrn G handelt es sich um falsche Anschuldigun- gen und um Irreführung der Rechtspflege gemäss Art 303 und 304 StGB begangen durch den oder die Anzeigeerstatter.
Herr G hat in keiner Art und Weise weder den Bau der Antenne gestört, noch verhindert. Der Aufenthalt auf der Leiter auf rund 8m über Grund während rund 60 Minuten ist kein Straftat- bestand. Dieser ist lediglich als seine eigene persönliche Demonstration gegen den Wildwuchs von Mobilfunk- antennen zu verstehen. Wäh- rend seines Aufenthaltes auf 1/3 der Höhe des Antennen- mastes hat Herr G auch nicht den Fortgang der Arbeiten
behindert.
Selbst wenn die Anklage zutreffen würde, müsste Art 48 2 StGB angewendet werden und es müssten Herrn G bei der Bemessung des Strafmasses ach- tenswerte Gründe zugestanden werden. Denn laut Erhebungen des Bundesamtes für Statistik betrach- ten 52% der Schweizer Bevölkerung Mobilfunkan- tennen für gefährlich oder eher gefährlich. 4.3Milli- onen Menschen in unserem Land können sich nicht irren! Herr G hat mit seiner Aktion in achtenswerter Weise die Meinung von 4.3Millionen Schweizerin- nen und Schweizern kundgetan.
Das ausgesprochene Strafmass empfinden wir im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse von Herrn G (IV-Rentner) als masslos überrissen und an Amts- missbrauch gemäss Art 312 StGB grenzend, began- gen durch die Staatsanwaltschaft Zofingen.“
Jetzt sind wir gespannt, wie es weitergeht. Wir wer- den darüber berichten, sobald sich etwas tut.
 










































































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