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Gigaherz.ch 99. Rundbrief Seite 3
 seien und dass man für den Schutz von Pflanzen, Reptilien und Kleintieren in einem Naturschutzge- biet auf das Umweltschutzgesetz (USG) zurückgrei- fen müsse und dass dies im Einzelfall zu beurteilen sei. Die von Gigaherz.ch vorgelegten Studien über Baum- und Pflanzenschäden von Dr. Ing. Volker Schorpp und Dr. med. C. Waldmann-Selsam kehrte das Verwaltungsgericht kurzerhand mit der lapida- ren Bemerkung unter den Tisch, die Verfasser der Studien hätten ja selber darauf hingewiesen, dass weitere wissenschaftliche Forschung dazu nötig sei. Aus diesem Schlusssatz, der in allen wissenschaftli- chen Studien auf der ganzen Welt zu lesen ist, fol- gerte dann das Verwaltungsgericht dass man aus solchen Studien auch keine Schlüsse ziehen könne.
Auf weitaus mehr Begeisterung stiess bei den Ver- waltungsrichtern die Behauptungen der Swiss- com-Anwälte, dass wenn bei den Brieftauben, an welchen Ende der 80er Jahre beim ehemaligen Kurzwellensender Schwarzenburg geforscht wurde,
keine nachteilige Beeinflussung des Orientierungs- vermögens festgestellt worden sei, auch keine Schäden an seltenen Pflanzen und Kleinlebewesen zu erwarten seien. Juristenlogik eben.
Solches Treiben sorgt nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Wissenschaft für grosse Erhei- terung bis helle Empörung und lässt das Vertrauen in die Justiz schlagartig verschwinden.
Abgesehen davon, dass die Brieftaubenstudie zu berichten weiss, dass die beim Kurzwellensender Schwarzenburg beheimateten Brieftauben stets mit 24-36 Stunden Verspätung und in einem er- bärmlichen Zustand im Heimschlag ankamen. Die Tauben die normalerweise eine Reiseflughöhe von 300 bis 600m über Grund einhalten, mussten zu- erst die ausgedehnten Strahlenkeulen des Kurzwel- lensenders in einer Höhe von nur 3-6m über Grund unterfliegen um in Umwegen nach Hause zu finden.
 Zofinger Fasnacht
Erwerbsloser Invaliden-Rentner soll wegen seinem privaten Demonstratiönchen gegen den Bau eines Sendemastes 1800 Franken Strafgebühr bezahlen oder 10 Tage ins Gefängnis.
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 21. Januar 2017
Staatsanwalt Peterhans von der Staatsanwaltschaft Zofingen (AG) verwechselt offensichtlich Erwerbs- losigkeit mit Rechtlosigkeit und möchte einen IV- Rentner wegen seiner öffentlichen Meinungsäusse- rung zum schweizerischen Mobilfunkwesen für 10 Tage unbedingt und für weitere 30 Tage bedingt, aufgeschoben auf 2 Jahre, ins Gefängnis schicken. Dies erst noch ohne den Angeschuldigten je ange- hört zu haben.
Von der Staatsanwaltschaft behaupteter Tatbe- stand:
„Der Beschuldigte bestieg am 20.4.2016 um ca. 13.35 Uhr den Mast einer sich im Bau befindlichen Mobilfunkantenne an der Nüchternstrasse 2 in Müh- lethal und hielt sich während ca. 60 Minuten auf der Leiter der Mobilfunkantenne auf, um den Bau dieser Antenne zu verhindern resp. zu stören.
Durch sein Handeln hinderte der Beschuldigte die Arbeiter der Firma Network 41, welche mit dem Bau beauftragt waren, während ca. 1 Stunde an der Weiterarbeit. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss Art.181 StGB (Nötigung)“
Der Tatbestand, wie er sich wirklich zugetragen hat:
Während sich ein Techniker der Firma Network 41 ganz oben auf dem Mast auf ca. 20m Höhe mit dem Anschliessen der zahlreichen Kabel an die Anten- nenkörper sowie mit dem exakten Ausrichten und justieren der Antennen beschäftig war, bestieg der Beschuldigte ebenfalls den Antennenmast. Nicht ganz schwindelfrei und ungeübt im Klettern auf einer senkrecht stehenden Leiter und ohne jede Absturzsicherung blieb er auf einer Höhe von ca. einem Drittel etwa 8m über Boden stecken, wo er sich mit beiden Händen festklammern musste.
Auf die Frage des Technikers von gut 12m oberhalb, was das geben solle, antwortete der Angeschuldig- te, er verlange, dass diese Antenne während den nächsten 5 Jahren nicht in Betrieb gehe. Bevor er das nicht schriftlich habe, steige er da nicht hinun- ter.
Dass das Stehen auf einer senkrecht aufragenden Leiter und das Festklammern mit beiden Händen


















































































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