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Gigaherz.ch 93. Rundbrief Seite 4
 Keine Ruhe im Departement Umwelt-Verkehr-Kommunikation
Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundes- amt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli 2015 erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 8. August 2015
Dem BAFU scheint nun wirklich jedes Mittel recht zu sein, um die Messunsicherheit bei amtlichen Abnahmemessungen von Mobilfunkbasisstationen trotz eindeutigem Auftrag des Bundesgerichts nicht verbessern zu müssen und weiterhin Ungenauigkei- ten zu tolerieren, dass einem darob schlecht wer- den könnte; sogar die aktive Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation.
Die Vorgeschichte:
Stellen Sie sich vor sie haben das Pech, dass Ihnen ein Mobilfunksender vor die Nase, resp. vor Ihre Woh- nung gestellt wird. Die Prognose-Berechnungen im Standortdatenblatt haben für Ihre Wohnung für die zu erwartende Strahlung einen Wert von 4.98V/m (Volt pro Meter) ergeben. Dies bei einem erlaubten Grenzwert von 5V/m. Keine Angst, für alle Wohnun- gen, welchen über 80% des Grenzwertes, also über 4V/m prognostiziert wurde,
auch keine Baubewilligungen mehr erteilen, falls in den Standortdatenblättern OMEN aufgeführt sind, die über 80% des Anlagegrenzwertes aufweisen und damit der Nachmesspflicht unterstehen.
Das Bundesgericht schreibt wörtlich:
„Sollte es mit modernen Messeinrichtungen und Techniken möglich sein, die Messunsicherheit deut- lich zu verringern, müsste deren Verwendung in der Baubewilligung vorgeschrieben werden.“
Mit diesem Satz wurde das Baugesuch Schützen- matte Murten für ungültig erklärt und zur Abklä- rung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Sämtliche Kosten wurden den Baugesuchstellern aufgebür- det. Deutlicher hätte sich das Bundesgericht wohl kaum noch ausdrücken können. Die obsiegenden Beschwerdeführenden wurden übrigens von der
müssen anlässlich einer amtli- chen Abnahmemessung nach- gemessen werden, damit mit Sicherheit an keinem Ort emp- findlicher Nutzung über 5V/m entstehen. So viel tun unsere Behörden für Sie. Ist doch su- per, dieser Service, der da ge- boten wird.
„Sollte es mit modernen Messein- richtungen und Techniken möglich sein, die Messunsicherheit deut- lich zu verringern, müsste deren Verwendung in der Baubewilli- gung vorgeschrieben werden.“ BG 1C_661/2012
NIS-Fachstelle von Gigaherz. ch beraten und ans Bundesge- richt begleitet.
Erst nach 9 Monaten des Igno- rierens und erst nach Anmah- nung durch das Bundesgericht bequemte sich das Eidg. Insti- tut für Metrologie und Akkre- ditierung METAS (vormals Amt für Mass und Gewicht) dazu, einen Bericht darüber abzuge-
Bei näherer Betrachtung ist das lediglich Folklore, Wahrsagerei und Kaffeesatzlesen. Denn diese Mes- sungen weisen eine Unsicherheit von ±45% auf, d.h. wenn Ihnen der Messtechniker anlässlich der Abnahmemessung in Ihrer Wohnung ein Resultat von 4.95V/m vorflunkert, könnten das entweder nur 2.7V/m oder, was natürlich viel schlimmer ist, auch 7.2V/m sein. Das kann und darf doch in einem Hochtechnologiestaat wie der Schweiz im Jahr 2015 nicht mehr länger akzeptiert werden.
Dieser Meinung war auch das Bundesgericht im Ur- teil 1C_661/2012 vom 5.9.2013 Punkt 4.3. Das Bun- desgericht möchte solche Ungenauigkeiten auch nicht mehr länger tolerieren und logischerweise
ben, ob es ev. möglich wäre im Hochtechnologie- staat Schweiz genauer als ±45% zu messen.
Das Bundesinstitut kommt darin zum Schluss: Zitat: „Nach Ansicht des METAS besteht derzeit (2014) keine Möglichkeit, mit modernen Messeinrichtun- gen und Techniken die gesamte erweiterte Mes- sunsicherheit U von ±45% bei der experimentellen Bestimmung des örtlichen Höchstwertes der elekt- rischen Feldstärke in Innenräumen zu verkleinern.“ Ende Zitat
Der gesamte METAS Bericht ist zu finden unter www.metas.ch/dam/data/metas/Dokumentation/ METASPublikationen/BerichteMETASPublikatio- nen/Bericht_Messunsicherheit.pdf















































































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