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 und/oder aus Gründen der Gebäudedämpfung und natürlich auf Grund der Distanz ganz von selbst auf 10% zurückgeht. Dies ohne jegliches Dazutun der Mobilfunkbetreiber.
Für Orte, wo sich Menschen nur kurzzeitig aufhal- ten können, also auch auf Dachterrassen, in Gärten, auf Gehwegen, Sportplätzen und allen Aussen-Ar- beitsplätzen, gelten in der Schweiz dieselben Grenz- werte wie von der ICNIRP empfohlen.
Im Ausland kennt man die Regelung mit den Orten empfindlicher Nutzung nicht. Das ist auch gar nicht nötig, weil es im Endeffekt auf das Selbe hinaus- läuft. Die Schweizer Regelung erlaubt es den Mobil- funkbetreibern bei „geschickter“ Anwendung sogar stärkere Sender zu bauen als im Ausland.
Der Vorsorgeauftrag, wie in der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung vorgeschrieben, wird somit sträflich vernachlässigt.
Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich an meinem Kurzvortrag vom 20. April 2015 orientieren: www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/ Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage. pdf
ohne weitere Legitimation.» Wer dem Verein bei- treten könne oder nicht, entschieden die Mitglieder allein. Für den Gigaherz-Präsidenten ist klar: «Die ICNIRP ist schlicht eine mobilfunkindustriefreundli- che Organisation.» Dazu hält die ICNIRP fest: «Un- sere Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und treffen ihre Entscheidungen allein aufgrund ihrer Expertise. Wahlgremium für die Aufnahme sind die Mitglieder selbst.» Ende Zitat Beobachter
Für den Gigaherz Präsidenten ist noch viel mehr klar: ICNIRP ist die Abkürzung für International Co- mission on Non-Ionizing Radiation Protection oder zu Deutsch Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung.
Um es vorweg zu nehmen, Kommission zum Schutz vor irgendetwas ist kein geschützter Name, so kann sich jeder x-beliebige Verein nennen, der sich mit der im Vereinsnamen genannten Thematik befasst.
Die ICNIRP ist also nichts anderes als ein privater Mi- niaturverein mit Sitz in Oberschleissheim bei Mün- chen, mit lediglich 14 Mitgliedern, die ihre Nach- folger jeweils selbst bestimmen. Oder auch Leute ausschliessen, die nicht ihren industriefreundlichen
Doktrienen folgen. Keine Nation der Welt hat die Mög- lichkeit jemanden in die ICNIRP zu beru- fen, oder von dort abzuberufen. Die ICNIRP ist zudem der kleinste von 192 Privatvereinen, die in der WHO zur Zeit herumlobbyieren.
Das war nicht immer so
Bis zum Jahr 2000 galt die ICNIRP als Abteilung der WHO. Wenigstens stellten alle staatlichen Strahlen- schutzbehörden der Welt dies so dar und die ICNIRP gefiel sich sehr in dieser Rolle und unternahm nie die geringste Anstrengung dieses Image zu kor- rigieren. Da die ICNIRP ihre damalige Adresse mit UN Gebäude in Genf (Schweiz) und dort am Sitz der WHO angab, wurde dieser falsche Eindruck noch verstärkt. Doch dann kam ihr ein anderer, etwas grösserer Verein aus den Schweizer Bergen in die Quere. Diese Story finden Sie hier: www.gigaherz. ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/
Alle Belege dazu sind in den Gigaherz-Archiven im- mer noch vorhanden.
    An Punkt C geht die Strahlung infolge der Abwei- chung von 10°aus der vertikalen Senderichtung au- tomatisch von 16.89 auf 5.05V/m zurück.
An Punkt D würde die Strahlung ohne Abweichung zur Senderichtung, nur auf Grund der Distanz 6.8V/m betragen
Ein weiters zu stark vereinfachtes Zitat aus dem Beobachter-Artikel lautet:
Der Vorfall zeigt: Im Kampf um die Deutungshoheit bei den Risiken der Mobilfunktechnologie wird mit- unter mit harten Bandagen gekämpft.
Das gilt auch für den Gigaherz-Präsidenten. Hans- Ulrich Jakob ist einer der vehementesten Kritiker der ICNIRP. «Es handelt sich um einen privaten Verein
 















































































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