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Gigaherz.ch 93. Rundbrief Seite 5
 METAS lässt darin nicht die geringsten Bemühungen erkennen, die Messunsicherheit verbessern zu wol- len oder andere Messverfahren zu evaluieren und zu vergleichen. METAS wiederholt darin lediglich das Handling, oder auf altdeutsch, die Gebrauchs- anweisung für das bisherige, vom Bundesgericht als zweifelhaft empfundene Messverfahren.
Dafür droht METAS resp. SAS allen privaten ak- kreditierten Instituten mit dem Entzug der Akkre- ditierung, falls sie etwas veröffentlichen, das dem Ansehen und den Ansichten von METAS resp. der Akkreditierungsstelle SAS zuwiderläuft. Siehe Do- kument 707d von SAS unter www.seco.admin.ch/ sas/00032/00065/index.html?lang=de und hier speziell in folgenden Abschnitten:
Zitat Seite 6 Abschnitt 7: „Die akkreditierte KBS [Konformitätsbewertungsstelle = Messfirma oder -organisation]verpflichtet sich, keine Dokumente oder Werbung zu veröffentlichen, welche Zweifel über den akkreditierten Bereich aufkommen lassen könnten oder für den Ruf der Akkreditierung schäd- lich sind.“
Zur Hauptsache des Beschwerdeverfahrens:
Um das so praktische Abnahmemessverfahren – eher Wahrsagen und Kaffeesatzlesen als Messen zu nennen – mit welchem man schliesslich jedes ge- wünschte Resultat hinbekommt, weiterhin prakti- zieren zu können, scheut das Schweizer Bundesamt für Umwelt nicht einmal vor der Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation zurück, welche die Kritiker dieses unmöglichen Messverfahrens im Internet lächerlich machen und mit Rufmord zum Schweigen bringen soll. Die Agentur Stephan und Heidrun Schall in München, wo nebst den beiden bereits schon einmal rechtskräftig verurteilten In- habern noch drei weitere, wegen Mobbing und Verleumdung rechtskräftig Verurteilte in Teilzeit mitarbeiten, lebt von solchen Aufträgen.
Nachdem Schall auf seiner Internetseite und in seinem Forum mehrmals mit einer vorzüglichen Zusammenarbeit mit dem BAFU geprahlt hatte (!), warnte Gigaherz am 31. Mai 2014 das BAFU per E- Mail dringend vor einer weiteren Zusammenarbeit mit dieser Organisation und wies gleichzeitig auf deren Mobbing- und Rufmordauftrag hin. Das BAFU hat den Erhalt dieser Warnung mit Unterschrift des Vizedirektors sogar schriftlich bestätigt.
und
Seite 13, Absatz 19: „Akkreditierte Stellen verpflich- ten sich, Prüfberichte sowie Kalibrier- und Konfor- mitätszertifikate, die durch
andere akkreditierte Stellen
ausgestellt worden sind, den
gleichen Wert beizumessen
wie den eigenen Dokumenten,
soweit diese Stellen durch ein
Mitglied der multilateralen Ab-
kommen der EA, IAF oder ILAC
akkreditiert sind.“ Ende Zitat.
Im Klartext: Keine akkreditier-
te Messfirma darf etwas gegen andere Akkreditier- te oder gegen METAS selbst aussagen, ohne ihre existenzsichernde Akkreditierung zu riskieren. Das geht auch aus einer intensiven Korrespondenz her- vor, welche Gigaherz bereits im Mai 2002 mit ME- TAS und dem eidg. Justiz-und Polizeidepartement geführt hat. Es wird demnach praktisch unmöglich sein, ein Institut zu finden, welches sich getraut, METAS in irgendeiner Form zu kritisieren.
Eine Zusammenfassung der METAS-Story findet sich auch unter www.gigaherz.ch/weiterhin-wahr- sagen-und-kaffeesatzlesen-bei-abnahmemessun- gen-an-mobilfunk-basisstationen/
METAS = Eidgenössisches Institut für Metrologie im Eidge- nössichen Justiz- und Polizeidepartement EJPD
SAS = Schweizerische Akkreditierungsstelle im Staatsse- kretariat für Wirtschaft SECO im Departement für Wirt- schaft, Bildung und Forschung WBF
Nichtsdestotrotz erschien am 10. April 2015 auf der Inter- netseite der Agentur Schall, die sich zwecks arglistiger Täuschung ihrer Leser zu al- lem andern Unfug sogar noch „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ nennt, ein Artikel mit dem Titel „Gibt es in der Schweiz rechtlich geduldete
Grenzwertüberschreitung?“. In diesem Artikel wird der Präsident der grössten Schweizerischen Schutz- organisation gegen nichtionisierende Strahlung einmal mehr als unwissender Laie und wider bes- seres Wissen als pensionierter Elektriker dargestellt und der Bundesgerichtsentscheid 1C_661/2012 so ziemlich ins Gegenteil verdreht wird. Und er, Schall, müsse jetzt der Schweizer Bevölkerung und dem Schweizer Bundesgericht den seit 15 Jahren beste- henden Unterschied zwischen Immissions- und An- lagegrenzwerten erklären, weil diese offenbar keine Ahnung von deren Bedeutung hätten.
Als Krönung des ganzen Unfugs erklärt dann Schall noch den 10mal höheren Grenzwert für Orte für kurzfristigen Aufenthalt, der nirgends in der Schweiz zu mehr als 30% ausgenutzt wird, zum Gegenstand von Abnahmemessungen (!) anstatt den für Ab-
METAS und SAS droht allen priva- ten akkreditierten Instituten mit dem Entzug der Akkreditierung, falls sie etwas veröffentlichen, das den Ansichten von METAS resp. SAS zuwiderläuft.









































































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