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Gigaherz.ch 87. Rundbrief Seite 8
 geschehen, die Interessen der Mobilfunkbetreiber wahrnehmen dürfen, stehe ihnen keinerlei Partei- entschädigung zu, sagt das Verwaltungsgericht. Die Gemeindeverwaltung darf nun die Hälfte der Gerichtskosten und die Rechnung der von ihr en- gagierten externen Anwaltskanzlei, alles in Allem ca. Fr. 10‘000, selber bezahlen.
Die externe Anwaltskanzlei hatte sich über die Strahlungsberechnungen des Sachverständigen von Gigaherz lustig gemacht. Ziemlich beschämt musste sie dann vom Verwaltungsgericht erfah- ren, dass der Sachverständige der Beschwerdefüh- renden doch besser rechnen kann, als die Swiss- com und das Amt für Umwelt des Kantons Luzern. Und dass man bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz unterdessen auch ganz gut Juristen-Chinesisch versteht.
Fazit: Die Antenne konnte zwar (noch) nicht ver- hindert, aber die Sendeleistung musste in der gerügten Senderichtung um die Hälfte reduziert werden. Der Gang ans Bundesgericht steht noch offen.
St. Gallen
Ähnliches ereignete sich in einer Gemeinde des Kantons St.Gallen. Hier hatte man zwar keine externe Anwaltskanzlei beigezogen, aber der Bauverwalter übte sich in juristischen Floskeln, dass den Einsprechenden bald Hören und Sehen verging. Und die Kontrolle und die Resultate der Nachberechnung durch den Sachverständigen von
Gigaherz befand er gar als Verleumdung und üble Nachrede.
Fazit: Als die Sache an die nächste Instanz (Regie- rungsrat) ging, bat man höflichst um eine Sistie- rung des Verfahrens und reichte jetzt, nach fast 12 Monaten, ein neues Baugesuch ein. Und siehe da, in der vom Sachverständigen gerügten Senderich- tung hatte man die Sendeleistung wiederum um 1/3 zurücknehmen müssen. Wohl auch nur wieder deshalb, weil man angeblich auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz nicht rechnen kann und kein Juris- ten-Chinesisch versteht.
In allen drei Fällen kann die Sache infolge weite- rer Beanstandungen noch bis an das Bundesge- richt weitergezogen werden, weshalb vorläufig wegen des zu erwartenden Internet-Mobbings keine näheren Angaben zu Orten und Personen gemacht werden kann.
  NIS-Fachstelle hilft betroffenen Anwohnern
Wegen der rasant steigenden Nachfrage nach Antennenstandorten und weil sich kein halbwegs vernünftiger Haus- und Grundeigentümer mehr zu einem Mietver- trag überreden lässt, reichen die Mobilfunkbetreiber in jüngster Zeit immer mehr Baugesuche für Antennenstandorte ein, die funktechnisch schlecht geeignet sind. Was früher technisch gar nicht möglich war, ist nun eingetreten: sie kommen mit den Schweizer Grenzwerten in Konflikt. Kantonale Vollzugsbeamte sind dem An- sturm schlecht gewachsen und winken Baugesuche oft kurzerhand durch.
Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch hilft betroffenen Anwohnern gerne weiter. Alles Wissenswerte erfahren Sie unter www.gigaherz.ch oder rufen Sie uns ein- fach an: 031 731 04 31. Sie erreichen uns auch bei prevotec@bluewin.ch























































































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