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Gigaherz.ch
87. Rundbrief
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 Aus der Schule geplaudert
Die NIS-Fachstelle von Gigaherz berichtet über drei interessante Fälle aus den Kantonen Aargau, Luzern und St.Gallen
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 21. Februar 2014
Aargau
Der Regierungsrat des Kantons Aargau befürchtet nach 10 Jahren UMTS eine Flut von Kündigungen bei Mietverträgen seitens der Standortgeber für Mobilfunkantennen. Weil der Grundeigentümer und nicht der Mieter für Strahlenschäden, die von
einem Grundstück ausgehen, haftbar ist, kaufen die Mobilfunkbetreiber bekanntlich keinen einzi- gen Quadratmeter Boden, um ihre Anlagen aufzu- stellen, sondern platzieren diese mit Vorliebe auf fremden Hausdächern. Dazu schliessen sie Miet- verträge ab, die erstmals nach 10 Jahren mit einer Frist von 5 Jahren kündbar sind. Somit benötigen sie für Strahlenschäden keinerlei Haftpflichtversi- cherung, die ihnen wegen des zu grossen Risikos sowieso keine Versicherungsgesellschaft gewäh- ren würde, siehe unter www.gigaherz.ch/1933.
Nun wollen offenbar zu viele Grund- und Hausei- gentümer nach 10 Jahren ihren Mietvertrag kün- digen und der Regierungsrat des Kantons Aargau sieht schon grosse Löcher im aargauischen Mobil- kommunikationsnetz entstehen. Dem pflichtete jüngst das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bei und wusste sofort Abhilfe, indem es Kündigun- gen von Mietverträgen für Standorte von Mobil- funkantennen kurzerhand als missbräuchliche Kündigungen erklärte. Wenn sich der Mieter stets an die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte hal- te und die Miete pünktlich bezahle, gebe es keinen Grund, das Mietverhältnis aufzulösen. Krankheits- erscheinungen in der Nachbarschaft seien sowieso nur Einbildung und entsprechende Reklamationen beim Standortvermieter seien als Nötigung straf- rechtlich zu ahnden.
Mietvertrag ist also unkündbar
Wer einmal einen Mietvertrag mit einem Mobil- funkbetreiber abgeschlossen hat, wird die Anten- ne in seinem ganzen Leben nie mehr los. Selbst dann nicht, wenn er sein Haus oder Grundstück an einen neuen Eigentümer verkauft oder über- schreibt. Denn die Mobilfunkbetreiber lassen sol- che Mietverträge jeweils im Grundbuch eintragen, damit auch ein neuer Eigentümer daran gebunden bleibt.
Also liebe Haus- und Grundeigentümer, überlegt es euch gut, ob ihr einen solchen Pakt eingehen wollt. Der Hunger nach Antennenstandorten hat keineswegs nachgelassen. Wegen des sich alle sie- ben Monate verdoppelnden Datenvolumens wird noch mindestens die 10-fache Anzahl an neuen Antennenstandorten benötigt werden.
Luzern
Ein weiteres inte-
ressantes Verwal-
tungsgerichtsur-
teil erreichte uns
aus dem Kanton
Luzern. Einige
mobilfunkange-
fressene Gemein-
deverwaltungen
haben damit an-
gefangen, Ein-
sprachen gegen Baugesuche von Mobilfunkanten- nen nicht mehr selber zu beantworten, sondern dies von Beginn weg einer externen, möglichst teuren Anwaltskanzlei zu überlassen. Mit dem Ziel, den Einsprechenden mit möglichst hohen Gerichtskosten Angst einzujagen und sie zudem mittels einer Juristensprache zu verunsichern, die Otto Normalbürger gar nicht mehr versteht. Solche Gemeindeverwaltungen dürften sich nach dem neuesten Urteil aus dem Kanton Luzern indessen schaurig getäuscht haben.
Gemeindeverwaltungen haben keine Parteirechte
Da Gemeindeverwaltungen und Baukommissio- nen in einem Rechtsstreit um Mobilfunkantennen keine Parteirechte besitzen, und nicht, wie hier
  






































































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