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Gigaherz.ch 87. Rundbrief Seite 9
 Von allen guten Geistern verlassen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) will für Schwangere Arbeitnehmerinnen 100mal weniger wirksame Grenzwerte einführen, als für die Allgemeinbevölkerung gelten.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 31. Januar 2014
Das im Eidgenössischen Departement für Wirt- schaft, Bildung und Forschung von Bundesrat Jo- hann Schneider-Ammann angesiedelte Staatse- kretariat für Wirtschaft SECO schickte Ende 2013 eine Anpassung für die seit 2001 bestehende Mut- terschutzverordnung in die Vernehmlassung.
Diese soll wie folgt angepasst werden:
Art. 12) Arbeiten unter Einwirkung nichtionisie- render Strahlung.
Ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende ist sicherzustellen, dass die Exposition gegen- über nichtionisierenden Strah-
treffend. Gigaherz schildert in ihrer detaillierten Stellungnahme zur Vernehmlassung die ICNIRP wie folgt:
Die ICNIRP ist international wohl eines der umstrit- tensten und fragwürdigsten Gremien. Die ICNIRP ist keine Behörde, sondern ein ganz gewöhnlicher Verein mit Sitz in Oberschleissheim bei München, welcher lediglich aus 14 höchst industriefreund- lichen Mitgliedern besteht. Keine Regierung und kein Parlament der Welt besitzt die Möglichkeit, jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von
lungen zu keinen Schädigungen
für Mutter und Kind führt. Die
Grenzwerte bestimmen sich nach
dem jeweils geltenden Stand des
Wissens und der Technik; die Re- ferenzwerte gemäss Anhang sind
als Mindeststandart in jedem Fall einzuhalten.
Nicht schlecht, könnte man meinen. Aber schlecht wird einem, wenn man die im Anhang dargestellten Mindeststandards stu-
diert, sind es doch tatsächlich wieder
die ICNIRP-Empfehlungen, wie sie vor dem Jahr 2012 bestanden. Es sind ex- plizit wieder diejenigen Empfehlungen, von welchen sich die Schweiz bereits 12 Jahre zuvor, im Februar 2000, mit einer neuen NIS-Verordnung definitiv verabschiedet hat und mit der Einfüh- rung von bis zu 100mal tieferen (wir- kungsvolleren) Grenzwerten einen Markstein in Sachen Vorsorge gesetzt hat. Die Grenzwerte nach Schweizeri- scher NIS-Verordnung sind zwar noch lange nicht über jeden Verdacht erha- ben, aber immerhin bis um den Faktor 100 intelligenter als diejenigen der IC- NIRP.
Wer ist ICNIRP?
Im erläuternden Bericht des SECO wird behauptet, die ICNIRP-Richtlinien sei- en international anerkannt und fänden verbreitet Anwendung. Das ist unzu-
dort abzuberufen. Die Mitglieder dieses Vereins wählen ihre Nach- folger jeweils selbst. Die ICNIRP verfügt somit über keinerlei de- mokratische Legitimation.
Die Story vom September 2001
über die Enttarnung der ICNIRP, von welcher während Jahren und Jahrzenten welt- weit von verschiedenen Regierungen behauptet wurde, sie sei eine Unterorganisation der WHO und damit der UNO, ist ein-
sehbar unter www.gigaherz.ch/373.
Es ist doch bemerkenswert, dass die Schweiz, das am dichtesten besiedelte Land Europas, notabene eine Indus- trienation, Magnetfeld-Grenzwerte infolge des zu hohen Krebs- und Leu- kämierisikos im Einflussbereich von Starkstromleitungen und Trafostatio- nen gegenüber den ICNIRP-Richtlinien um den Faktor 100 (!) verschärft. Im Hochfrequenzbereich wurden für das elektrische Feld 10mal schärfere Anla- ge-Grenzwerte festgelegt, was auf die Leistungsflussdichte in W/m2 gerech- net auch einen Faktor 100 ergibt.
Wie kommt das SECO nun dazu, aus- gerechnet für schwangere Frauen, das heisst für ungeborene Kinder, wieder- um dem privaten, industrienahen Mini- aturverein ICNIRP mit 100mal höheren Grenzwerten folgen zu wollen? Das ist nicht nur fahrlässig, sondern kriminell,
Will das SECO etwa über die Hintertüre wieder den ICNIRP-Virus einschleppen?
  Strahlungsbild einer im 8. Monat schwangeren Frau am Induktionsherd. Je heller die Farbe (gelb bis weiss), umso höher die Strahlung. Bild: ITIS






































































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