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Gigaherz.ch 83. Rundbrief Seite 9
 nicht auf deren Abmessungen an, sondern viel- mehr auf deren Inhalt, das heisst auf deren Ver- wendungsmöglichkeiten. In den bisherigen Anten- nenkörpern vom Typ 739622 steckten lediglich je 2 Antennen mit den Frequenzbändern 806- 808MHz und 880-960MHz. In den geplanten An- tennenkörpern vom Typ 742 264 gibt es gleich je 5 Antennen mit den Frequenzbändern 824-894, 870 -960, 1710-1880, 1850-1990 und 1920-2180MHz. Das heisst, in den neuen Gehäusen stecken Anten- nen für alle 3 Funkdienste von GSM bis UMTS und das neue LTE sowie 2 Reserven für spätere Ent- wicklungen, während sich die bisherige Einrich- tung lediglich für den GSM-Dienst eignete.
Alle 3 Funkdienste haben völlig verschiedene Ab- strahlcharakteristiken, das heisst, verschiedene Öffnungs- und Neigungswinkel und auch völlig verschiedene Reichweiten. Die 3 verschiedenen Strahlungsarten GSM, UMTS und LTE unterschei- den sich zudem infolge ihrer völlig unterschiedli- chen Pulsierung auch sehr stark in ihrer biologi- schen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Die Behauptung von B‘s Rechtsanwälten, die Technik bleibe unverändert, mag vielleicht für das Holzhäuschen am Skiliftmast zutreffen, für dessen Inhalt und für die geplante Antennentechnik je- doch nicht im Entferntesten.[...]
Was niemand für möglich gehalten hätte, traf ein: Das Bundesgericht liess sich überzeugen! Nicht zuletzt dank den beigelegten, minutiösen techni- schen Beweisunterlagen. Im Schlusssatz des Ur- teils heisst es:
[...]5.2 Bei der bestehenden Mobilfunkanlage han- delt es sich nicht um eine altrechtliche (vor Juli 72 erstellte) Anlage, die durch die nachträgliche Än- derung von Erlassen oder Plänen zonenwidrig ge- worden ist. Die Erteilung einer Bewilligung für die Erweiterung der Antennenanlage nach Art. 24c Abs. 2 RPG ist damit ausgeschlossen. Ausserdem dürfte die Aufrüstung der bestehenden Antenne von der GSM-Technologie auf die neuere UMTS- Technologie auch den Rahmen einer "massvollen Erweiterung" im Sinne von Art. 24c Abs. 2 RPG sprengen. [...] (vgl. BGE 133 II 409 E. 3 S. 416 f.)
Et voilà! Damit ist der Fall für alle weiteren Auf- rüstungsgesuche in der Landwirtschaftszone klar. Landwirte haben mit diesem wegweisen- den Urteil eine unbesiegbare Waffe in der Hand, um Aufrüstungen von Mobilfunksendern in der Nähe ihrer Höfe mit kleinstem Aufwand abzu- würgen.
Todmüde, aber hellwach
Doppelseitiger Artikel in der WOZ zu den Risiken der zunehmenden Strahlenbelastung
Die Wochenzeitung WOZ berichtete in der Aus- gabe Nr. 24 vom 24.1.2013 über die Risiken der zunehmenden Strahlenbelastung durch allgegen- wärtige drahtlose Kommunikationssysteme. Eine an Elektrosmog erkrankte Person wird in ihrem schwierigen Alltag begleitet. Hinweise auf aktu- elle Forschungsergebnisse zeigen, dass die ge- sundheitlichen Risiken der Drahtlostechnologie von Anwendern, Behörden und Politikern leichtfertig unterschätzt und verdrängt werden.
Die WOZ wagt sich mit einem ausgewogenen und sehr gut recherchierten Beitrag an ein Tabuthema, das von anderen Zeitungen aus Angst vor Verlust an lukrativsten ganzseitigen In- seratenaufträgen tunlichst verschwiegen und auch von Politikern möglichst gemieden wird.
Eine Umweltärztin sagt: Viele Menschen nehmen Elektrosensible nicht ernst. Sie halten sie für Hy- pochonder, die vor lauter Angst Symptome ent- wickeln oder für Fehlgeleitete, die den Grund für ihre Beschwerden am falschen Ort suchen. Zu er- wähnen wäre eine Patientin mit starken Kreis- laufreaktionen und einer Depression. Messungen zeigten, dass sie von 3 Mobilfunkantennen stark belastet war. Sie zog um und wurde rasch wieder gesund. Und blieb es auch.
Eine Parlamentarierin sagt: Es wird immer schwieriger, im Parlament Unterschriften für Elektrosmogvorstösse zu bekommen, man will dem technischen Fortschritt nicht im Weg stehen. Nötig wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen ÄrztInnen und Wissenschaft: Wir sollten die Fälle von Menschen mit Elektrosmogbeschwerden in einer zentralen Datenbank erfassen, damit die vielen Einzelfälle statistisch signifikant werden.
Ein Professor der MedUni Wien sagt: Bis heute sind weltweit nur 25-30 Studien zu gesundheitli- chen Auswirkungen von Mobilfunkantennen pu- bliziert worden. Österreichische Provider schrei- ben gerne, es gäbe Tausende davon zum Thema. Das stimmt einfach nicht. Selbst das wird völlig verfälscht.
Der ganze Artikel kann im Online-Archiv der WOZ http://www.woz.ch/1304/elektrosmog/ todmuede-aber-hellwach gelesen oder beim Verlag unter Tel. 044 448 14 44 bestellt werden.
  



















































































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