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Gigaherz.ch 83. Rundbrief Seite 10
 Z58 - ein Code für die Diagnose Elektrosensibilität
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 9. März 2013
Im neuen, über 900 Seiten umfassenden ärztli- chen Diagnoseverzeichnis, ICD-10GM Version 2013, taucht plötzlich eine neue, bisher von den interessierten Kreisen vehement verleug- nete Krankheit auf: die Elektrosensibilität.
Der Begriff ICD-10 gemäss des Eidg. Bundesam- tes für Statistik lautet: Die "Internationale statis- tische Klassifikation der Krankheiten und ver- wandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. In der Schweiz wird für die Kodierung der Diagnosen die „German Modification“ (GM) verwendet. Diese basiert auf der WHO-Version und wird vom Deutschen Institut für Medizini- sche Dokumentation und Information (DIMDI) erstellt.
Eine solches Verzeichnis muss in jeder Arztpra- xis und Klinik aufliegen, um erbrachte Leistun- gen unter Angabe des Codes abrechnen zu kön- nen. Diagnosen die im ICD-10 nicht aufgeführt sind, können den Krankenkassen nicht in Rech- nung gestellt werden.
Schluss mit Diagnose „Wahnvorstellungen“
Bisher suchten Ärztinnen und Ärzte vergeblich nach einem Code, wenn sie es mit elektrosen- siblen Patienten zu tun bekamen. Da die giganti- sche Desinformations- und
mittelbar dahinter die Code-Nr. Z58.
Was ist Code Z58?
Um das zu klären, muss man das 800-seitige sys- tematische Verzeichnis des ICD-10 Version 2013 zur Hand nehmen. Da steht unter Z58 ebenso klar und deutlich und in Fettschrift: Kontaktan- lass mit Bezug auf die physikalische Umwelt wie Bodenverschmutzung, Lärm, Luftverschmut- zung, Strahlung, unzulängliche Wasserversor- gung und Wasserverschmutzung.
Da steht nun im Bezug auf die Elektrosensibilität rein gar nichts von psychischer Erkrankung, sprich Einbildung oder ähnlichem Unsinn, son- dern von einem Kontaktanlass mit der physikali- schen Umwelt. In unserem Fall logischerweise mit Strahlung.
Es ist vorbei
Aus und vorbei ist nun die Akzeptanz für die dummen Bemerkungen der Bundesämter und Gerichtshöfe bis hinauf zum Bundesgericht, es sei nur die Angst, die krank mache. Oder es sei- en nur die unguten Gefühle, welche eine Mobil- funkantenne auslöse um die Wohnqualität eines Quartiers herabzusetzen. Und diese unguten Gefühle seien rein psychologischer Natur, wie erst kürzlich noch das Bundesgericht in den Ur-
Propagandaflut der Mobil-
funk- und Stromnetzbetrei-
ber, welche bisher elektro-
sensible Patienten als psy-
chisch Gestörte und als
Phobiker hinstellte, nicht
spurlos an den Arztpraxen vorbeigezogen ist, sahen sich unzählige Ärztinnen und Ärzte veran- lasst, diese Patienten tatsächlich mit der Diag- nose „Wahnvorstellungen“ oder ähnlichem Un- fug zu versehen. Damit ist nun Schluss. Elektro- sensible Menschen brauchen sich das ab sofort nicht mehr gefallen zu lassen und sollen sich energisch zur Wehr setzen, falls ihnen eine sol- che Diagnose angehängt wird oder bereits ange- hängt wurde.
In der alphabetischen Version 2013 des IDC-10 steht unter dem Buchstabe E klar und deutlich und in Fettschrift: Elektrosensibilität und un-
teilen 1C_449/2011 und 1C/451/2011 verkündete. Die Richter/innen und Be- amt/innen werden nun wohl oder übel umdenken müssen. Entsprechende Schreiben von Gigaherz an
die Bundesämter sind im Rohr und erste Be- schwerdeschriften mit Begründung Code Z58 gegen den Bau von weiteren Mobilfunkanten- nen sind seit 2 Tagen unterwegs durch die In- stanzen.
Post von Gigaherz
Ebenfalls Post von Gigaherz bekommen werden nun einige Rektorate von Universitäten, die Elektrosmogleugner als Dozenten beschäftigen oder gar offizielle Verharmlosungs- und Verwäs- serungsinstitute in ihren heiligen Hallen beher- bergen. Es reicht jetzt endgültig!
Elektrosensible brauchen sich die Diagnose „Wahnvorstellungen“ ab sofort nicht mehr gefallen zu lassen.








































































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