Page 2 - Gemeindebrief-Nr2-2021
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Gigaherz.ch Gemeindebrief 22021׀ Seite 2
Anlagegrenzwert – Immissionsgrenzwert Die Grenzwerte der Schweiz seien zehnmal tiefer als die im Ausland üblichen. Wieso stimmt das nicht?
Die meisten Staaten praktizieren einen Immissionsgrenzwert von 50V/m (Volt pro Meter). Das ist ein reiner Sicherheitsabstand. Da, wo sich ein solcher Wert ergibt, darf sich nie ein Mensch aufhalten. Sein Körper, oder Teile davon, könn- ten sich innerhalb von 6 Minuten von 37 auf 38 Grad C aufheizen. Dieser Wert wird je nach Sendeleistung der Anlage bei einem Abstand von 4-8 m vor und 2-4 m unterhalb des Antennenkörpers erreicht. In diesem Nahbereich einer Antenne hält sich normalerweise niemand auf. Sollten Techniker oder Dachdeckerinnen dort etwas zu tun haben, wird die Antenne abgestellt.
Der zusätzliche Schweizer Anlagegrenz- wert hingegen legt einen Wert für den Daueraufenthalt von Menschen fest: Die Immission einer Mobilfunkanlage darf an Orten, wo sich Menschen während 24 Stunden am Tag während 365 Tagen im Jahr aufhalten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten, 5 V/m nicht über- schreiten. Das ist sowohl technisch wie biologisch etwas ganz anders und kann schon allein von der Bestrahlungsdauer her gar nicht verglichen werden.
Anlagen im Ausland dürfen also 50 V/m
emittieren. Infolge Distanz und Abwei-
chung zur Senderichtung (und unterhalb
von Antennen auch noch in Folge der Gebäudedämpfung) nimmt dieser Wert ab. In den Orten, wo sich Menschen dauernd aufhalten, also in Wohn- und Bü- rogebäuden, geht die Strahlung automatisch auf 10% zurück.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Anlagegrenzwert nur von jeder Anlage, die in einen Ort empfindlicher Nutzung hineinstrahlt, für sich allein eingehalten wer- den muss. Eine Kumulation verschiedener Sendeanlagen im Einflussbereich ist nicht erlaubt. Als Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten lediglich Wohnzim- mer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer und ständige Innenraum-Ar- beitsplätze, welche während mindestens 800 Stunden im Jahr oder 2.5 Stunden am Tag besetzt sind. Aussenarbeitsplätze gelten dabei explizit nicht als OMEN.
Anders verhält es sich nun im adapti- ven 5G-Modus bei MIMO und vor allem beim Beamforming. Hier entfällt die Dämpfung aus der Abweichung zur Sen- derichtung, sowohl horizontal als auch vertikal. Nicht nur alle telefonierenden resp. datendownloadenden Mobilfunk- nutzer sind dieser Strahlung dauernd ausgesetzt, auch alle Unbeteiligten er- halten die volle Ladung mitten ins Ge- sicht. Deshalb bekämpfen wir diesen Strahlenangriff, der direkt auf die Per- son zielt, mit allen legalen Mitteln.

























































































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