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Gigaherz.ch 118. Rundbrief Seite 8
 ringste Kontrolle darüber, ob die verlangte Einstellung auch stimmt. Zu Zeiten von 3G und 4G (UMTS und LTE) erhielten die Bewohner auf Verlangen vom kantonalen Amt für Umwelt, resp. von dessen NIS- Fachstelle immer problemlos das vollständige Messprotokoll, mit sämtlichen Bildern, Grafiken und der Rechnungsgänge der Hochrech- nungen vom gemessenen Wert bei Sendeleistung zur Zeit der Messung auf den Wert, der bei bewilligter Sendeleistung entstehen würde.
Schindluderei hat das Amt für Um- welt des Kantons Thurgau. Nachge- zogen haben praktisch alle deutsch- sprachigen Kantone.3
Der NIS-Verantwortliche des Thur- gauer Amtes für Umwelt hat jetzt, eingebracht von gigaherz.ch, eine Klage wegen Urkundenfälschung am Hals. Denn da hört der Spass jetzt wirklich auf. Gemäss Art. 251 Strafgesetzbuch wird nicht nur mit Gefängnis bis zu drei Jahren be- straft, wer eine Urkunde fälscht, sondern auch wer diese verfälscht
oder sonstwie un- brauchbar macht. Ob das Verwaltungs- gericht des Kantons Thurgau auch noch dieses Delikt schützt, wie so manches an- dere, wenn Mobil- funk auf dem Ak-
tendeckel steht, wird sich weisen. Verwundern täte dies uns nicht.
Der Aargauer NIS’ler fährt jetzt eine andere Masche
Offensichtlich alarmiert durch den Thurgauer, schreibt der Aargauer NIS-Beamte jetzt den betroffenen Anwohnern: «Die Beurteilung über die Messergebnisse können Sie bei
3 www.gigaherz.ch/5g-so-misst-der-kanton-thurgau/
Bei Abnahmemes-
sungen, in welchen
der Funkdienst 5G
involviert ist, geht
das jetzt nicht mehr.
Da werden vom kan-
tonalen Amt für Um-
welt resp. dessen NIS-Fachstelle alle
Seiten mit den Bildern, Grafiken und Hochrechnungen zu 5G-Mes- sungen aus dem Originalmessbe- richt entfernt, es fehlen oft mehr als die Hälfte der 60 Seiten. Auf den noch verbliebenen Seiten sind praktisch alle Stellen, welche even- tuell eine Fehl- oder Falschmessung zu 5G betreffen könnten, schwarz eingefärbt. Angefangen mit dieser
BeiUrkundenfälschung hört der Spass auf. Dasselbe gilt für Ver- fälschung und Un- brauchbarmachung von Messberichten.
 















































































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