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Gigaherz.ch 106. Rundbrief Seite 2
 Da vergeht einem das Lachen
Die Schachtdeckelantennen-Markierung nach Patent des Gemeinderats der Stadt Bern. von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 23. Oktober 2018
Am 4. März 2017 stellte der Gemeinderat der Stadt Bern der Swisscom eine Rahmenbewilligung zum Einbau von 100 Mini-Mobilfunkantennen in Schachtdeckeln aus.
Da Sendeleistungen unterhalb von 6Watt ERP kei- ner Baubewilligung bedürfen, hätte die Bevölke- rung von diesem Coup wohl nie etwas erfahren, wenn der Verein Gigaherz.ch beim Gemeinderat nicht interveniert und als dringende Massnahme die Kennzeichnung dieser Dolendeckel als Mobil- funkantennen verlangt hätte.
Bild oben: Die Strahlendetektive von Gigaherz.ch. am 17. Oktober 2018 unterwegs zusammen mit der Berner Zeitung. Links André Masson, rechts Hans-U. Jakob. Zwischen Bärenplatz und Waisenhausplatz strahlt ein Schachtdeckel ganz bedenklich. 80cm über Boden mit 18V/m und 40cm über Boden mit 36V/m. Dies bei einer Frequenz von 2600MHz. Der amtliche Grenzwert für Daueraufenthalt bei dieser Frequenz beträgt 6V/m und nur für Kurzzeitaufent- halte 61V/m.
Die Fachleute von Gigaherz.ch liessen schon im März 2017 den Gemeinderat wissen, dass 30cm über den Schachtdeckeln eine E-Feldstärke von 30V/m herrsche, welche etwa Säuglingen lebens- bedrohlich werden könne, falls das Mammi unwis- sentlich den Buggy samt Baby darin ausgerechnet über dem Schachtdeckel parkiere, um mit einer Bekannten längere Zeit zu plaudern. Höchst ge- fährlich könne die Situation auch werden, wenn von der Sanitätspolizei ein Herzschrittmacherträger (mit eingepflanztem Defibrilator) nach einem Ver- kehrsunfall ausgerechnet über einem strahlenden
Schachtdeckel transportfähig gemacht werde.
Solche Schrittmacher interpretieren starke Mo- bilfunkstrahlung etwa als Kammerflimmern und beginnen höchst unpassend mit der Reanimation. Und überhaupt haben alle, die in der Nähe eines strahlenden Schachtdeckels arbeiten müssen, zum Beispiel in Strassencafés oder etwa auch Marktfah- rer und Blumenverkäuferinnen ein Anrecht darauf zu wissen, wo sie sich nicht längere Zeit aufhalten sollten.
Item, die Rahmenbewilligung für den Einbau von 100 Bodenantennen, als Schachtdeckel getarnt, enthielt die Auflage, diese als Mobilfunkantennen zu kennzeichnen.
Bild oben: Was sich Swisscom zusammen mit dem Antennenhersteller Kathrein ausdachte um dieser Auflage nachzukommen, zeigt überdeutlich die Un- einsichtigkeit und die Täuschungsabsicht dieser Leu- te. Eine lächerlich kleine Schrift von 8x3cm mit dem englischen Text «Do not stand» und einem Anten- nensymbol daneben.
Wer der englischen Sprache überhaupt mächtig, wird ohne Niederknien nicht entziffern und kaum erkennen können, wieso er oder sie ausgerechnet hier nicht stehen soll. Vielleicht ist ja am Boden sit- zen oder liegen erlaubt?
Sehen sie dazu auch unseren Bericht vom 13. Au- gust 2018 unter www.gigaherz.ch/sommerlacher- 2018-nr-1/
Immerhin hat der Gemeinderat der Stadt Bern dann diese Lösung doch nicht ganz akzeptiert und weil
  




















































































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