Page 9 - Gigaherz-Rundbrief Nr 104 April-Juni 2018
P. 9

 Distanz. Dieser Winkel bestimmt auch, ob die Nachbarhäuser über- o- der angestrahlt werden.
Diese unabstreitbaren technischen Aspekte, welche in der Nachbarschaft von Mobilfunkantennen zu massiven Grenzwertüberschreitungen führen können, haben das Schweizerische Bundesgericht am 10.3.2005 mit Ur- teil 1A.160/2004 bewogen den Aus- bau der Mobilfunknetze zu stoppen, bis eine Lösung gefunden sei, dass so etwas nicht mehr vorkommen könne.
Bild oben: Steuerzentrale des Swisscom-Mobilfunknetzes. Heute wieder in der Schweiz. Von hier aus werden alle 8000 Swisscom-Anten- nenstandorte mit ihren 48'000 Ein- zelantennen gesteuert, kontrolliert und überwacht.
Um das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 auszuhebeln, taten sich die Mobilfunkbetreiber, das Bun- desamt für Umwelt und das Bundes- amt für Kommunikation mitsamt den kantonalen Umweltämtern im soge- nannten Cercl‘ d’Air zusammen und entwarfen ein softwareseitiges, soge- nanntes Qualitätssicherungssystem, welches das Übersteuern der bewil- ligten Parameter angeblich verhin- dern oder zumindest melden würde. Darauf hin hob das Bundesgericht das Bauverbot sofort auf und der un- gebremste Bau von Mobilfunkanten- nen konnte weitergehen.
https://www.gigaherz.ch/sie-luegen- bis-zum-bitteren-ende/
Wie es hiess, sollte innerhalb der Steuerzentralen der Mobilfunkbetrei- ber eine sogenannte QS-Datenbank errichtet werden, in welcher einer- seits die bewilligten Sendeparameter aller Antennenstandorte abgelegt und alle 24 Stunden einmal mit den tatsächlich gefahrenen verglichen werden sollten.
Die Frage war, und ist es bis heute noch, wer hat denn Einsicht in diese QS-Datenbank?
Dazu gab es die verrücktesten Varianten. Hier seien nur die 3 schönsten herausgepflückt.
Lange Zeit behaupteten die kantona- len Umweltämter, sie hätten jeder- zeit die Möglichkeit diese Daten auf ihre Bildschirme in ihre Büros zu ho- len. Das ging so lange, bis eine bündner Einsprechergruppe auf Stufe Verwaltungsgericht einen gerichtli- chen Augenschein in den Büros des kantonalen Umweltamtes, im Beisein ihres Sachverständigen beantragte. Für diesen Augenschein setzte das Gericht sogar einen Termin fest. Dann erfolgte der Eklat. 3 Tage vor dem Augenscheintermin verschickte das Gericht das Urteil ohne diesen Augenschein je vorgenommen zu ha- ben. Mit der grössten Unverfroren- heit wurden sämtliche Einsprachen abgewiesen. Das Umweltamt habe in einem Amtsbericht glaubwürdig dar- legen können, dass das QS-System funktioniere....
Variante 2
Eine Thurgauer Einsprechergruppe beharrte ebenfalls auf einem
GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
   9






















































































   7   8   9   10   11