Page 8 - Gigaherz-Rundbrief Nr 104 April-Juni 2018
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 Offenbar ging in dieser Gesetzge- berei das Natur und Heimat- schutzgesetz NHG ganz verges- sen, welches bisher den Bundesin- ventaren auch höhere Priorität bei- misst, als andern Infrastrukturbauten im nationalen Interesse. Jetzt muss auch dessen Änderung schleunigst nachgeholt werden. Und zwar mit ei- nem Vernehmlassungstext, der dem Nicht-Insider mehr als komisch vor- kommt. Was soll das da jetzt heis- sen: «Ein Abweichen von der unge- schmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung ge- zogen werden, wenn bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen des Bundes oder der Kantone dafür sprechen.»
Das heisst bei genauem Hinschauen und nach vielen Rückfragen nämlich gar nichts anders als, dass bei Erfül- lung einer Bundesaufgabe, wie etwa dem Um- und Ausbau der Strom- netze, auf die Erhaltung der
Landschafts- und Ortsbilder keine Rücksicht mehr genommen werden muss. Das Ganze ist indessen so per- fid abgefasst, dass es nur dem Insi- der auffällt um was genau es eigent- lich gehen soll. Denn das Wort Hoch- spannungsleitung oder Höchstspan- nungsleitung wird darin nirgends er- wähnt, sondern mit «Infrastruktur- baute im nationalen Interesse» ele- gant umschrieben.
Nachdem nun endlich Pro-Natura und der WWF aufgewacht sind, fand am Mittwoch, 25. April in Bern auf deren Einladung hin, deswegen eine erste Zusammenkuft schweizerischer Umweltorganisationen statt. Anwe- send waren über 100 Delegierte aus der ganzen Schweiz. Gigaherz.ch war auch dabei.
Ergebnis: Das Referendum gegen diese unsägliche Gesetzesänderung ist so gut wie gesichert.
GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
Das QS-System – Ein Lügengebilde bricht zusammen
Alle kantonalen Umweltämter und drei Bundesämter lügen die Bevölke- rung und die Schweizer Gerichtshöfe über ein Jahrzehnt lang schamlos an. Weitaus schlimmer ist aber, dass unsere Verwaltungs- Kantons-, und Bundesrichter auch nicht so saublöd sind, dass sie dies nicht bemerken, aber trotzdem seit 13 Jahren diesen Schwindel einfach decken.
Mobilfunkantennen können das 5- bis 15-Fache von derjenigen Leistung abstrahlen, welche die Mobilfunkbe- treiber in ihren Baugesuchen in den Standortdatenblättern deklarieren. Diese Leistung kann von den Steuer- zentralen der Mobilfunkbetreiber aus ferngesteuert hochgefahren werden,
ohne dass sich Personal auf die An- lage begeben muss. Ebenso sind die vertikalen Abstrahlwinkel zwischen Null und minus 12° fernsteuerbar. Dieser Winkel bestimmt, nach wel- cher Distanz die Strahlenkeule Bo- denberührung bekommt. In der Re- gel ist das nach 150 bis 250m
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