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Gigaherz.ch 101. Rundbrief Seite 11
 einholen. Angebot und Nachfrage spielen hier leider nicht und das macht die Betreiber von Mobilfunkan- lagen erpressbar. Bei Neuabschlüssen und Vertrags- verlängerungen wird das leider zunehmend ausge- nutzt, um die Mietpreise in die Höhe zu treiben.
Aufgrund diesen Überlegungen wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1: Wie gedenkt er, den für die Digitalisierung der Schweiz benötigten Ausbau der Mobilfunknetze weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen?
Frage 2: Wo sieht er Möglichkeiten, um das Aufrüsten von bestehenden Anlagen mit neuen Technologien und Frequenzen zu erleichtern?
Frage 3: Ist er der Meinung, dass die Position der Mo- bilfunkanbieter gegenüber den Hauseigentümern ge- stärkt werden müsste, so dass sie ihrem Versorgungs- auftrag nachkommen können?
Frage 4: Welche Möglichkeit sieht er, um konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen im Rahmen der lau- fenden Revision des Fernmeldegesetzes zu schaffen, die die Höhe und Anpassung der Mietpreise für An- tennenanlagen präzisieren?
Frage 5: Wo sieht er Handlungsoptionen betreffend die Unterstützung der Mobilfunkanlagen von Seiten der Behörden sowie der Bundesbetriebe und staats- nahen Betriebe wie z.B. die SBB?»
Antwort des Bundesrates vom 23.08.2017
«Dem Bundesrat ist eine gute Versorgung der Schwei- zer Bevölkerung und Wirtschaft mit leistungsfähigen Mobilfunkdiensten ein wichtiges Anliegen, um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen. Er hat sich auch bereits mit der Problematik des Auf- und Ausbaus der Mobilfunknetze befasst und am 25. Februar 2015 in Erfüllung der Postulate 12.3580 Ruedi Noser „Zu- kunftstaugliche Mobilfunknetze“ und 14.3149 FDP- Liberale Fraktion „Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen“ einen Be- richt dazu verabschiedet. Darin hat er die notwendi- gen Rahmenbedingungen für einen Ausbau zukunfts- tauglicher Mobilfunknetze dargelegt und festgestellt, dass die Kapazität der Netze aufgrund des starken Wachstums des zu übertragenden Datenvolumens stetig erhöht werden muss. Kapazitätserweiterungen sind insbesondere durch die Nutzung zusätzlicher Fre- quenzen, die Einführung neuer und effizienter Techno- logien sowie durch den Bau zusätzlicher Antennenan- lagen im Rahmen der Verdichtung der Netze möglich.
Der Ausbau bestehender Antennenanlagen mit neu- en Frequenzen und die Einführung zusätzlicher Tech- nologien führen in der Regel zu einer Erhöhung der Sendeleistung. Aufgrund der heute geltenden Vorsor-
gewerte der Verordnung über den Schutz vor nichti- onisierender Strahlung (NISV) ist eine Erhöhung der Sendeleistung bei einem grossen Teil der bestehenden Anlagen nicht mehr
möglich. Wo dies der Fall ist, kann eine Er- höhung der Netzka- pazitäten nur durch den Bau zusätzlicher Antennenanlagen er- reicht werden.
Die Motion 16.3007 der Kommission für Verkehr und Fernmel- dewesen NR «Mo- dernisierung der Mobilfunknetze ra- schestmöglich sicher- stellen» bezweckte, den Bundesrat zur Anpassung der NISV
zu bewegen und ins- besondere die NIS- Vorsorgewerte an- zuheben. Die Motion wurde vom National-
rat angenommen und vom Ständerat abgelehnt.
Kommentar von Gigaherz: Das stimmt so nicht. Die meisten heutigen Antennenanlagen sind sozusagen «übermotorisiert» das heisst, diese werden im Ver‐ gleich zum Ausland mit viel zu hohen Leistungen betrieben, nur um der Konkurrenz die Mitbe‐ nützung des Standortes infolge ausgeschöpfter Grenzwerte zu verwehren. Die Mobilfunkbetrei‐ ber können die bewilligte ma‐ ximale Sendeleistung eines An‐ tennenstandortes ganz gut ohne Qualitätseinbusse unter sich aufteilen. Der Hortung von nicht benötigter Sendeleistung muss ein Riegel geschoben werden. Quelle: über 250 neue Stand‐ ortdatenblätter aus Baurechts‐ Verfahren der letzten 5 Jahre im Gigaherz‐Archiv.
 1. Im Rahmen der Verabschiedung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) im Herbst 2017 wird der Bundesrat zusätzliche Frequenzen für den Ausbau der Mobilfunknetze verfügbar machen. Die für die Vergabe dieser
Frequenzen zuständi- ge Eidg. Kommunika- tionskommission ist daran, das entspre- chende Vergabever- fahren vorzubereiten. Zudem schlägt der Bundesrat im Rah- men der anstehenden Revision des Fern- meldegesetzes eine Flexibilisierung der Frequenznutzung vor (Network-Sharing, Frequenzhandel).
2. Die Kapazität der bestehenden Anlagen kann erhöht werden, indem alte Mobil-
Gigaherz: Das dumme Volk soll also einmal mehr nach Noten be‐ logen und betrogen werden?
Den Ansatz dazu kennen wir be‐ reits. Mit der Berechnung lässt sich nicht mogeln, da gelten phy‐ sikalische und nicht juristische Gesetze. Und an der «Strahlen‐ physik» kann selbst der mobil‐ funkfreundlichste Bundesrichter nichts ändern. Sollte da etwa an Dämpfungsfaktoren herumge‐ schraubt werden, wüsste sich Gigaherz schon zu wehren. Wahr‐ scheinlich wollen die Kollabora‐ teure auf den Bundesämtern die Sendeleistungen anhand der Ab‐ nahmemessungen, welche bis zu 45% zu wenig anzeigen dürfen, um diesen Prozentsatz erhöhen? Ohne uns!
 












































































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