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Gigaherz.ch 101. Rundbrief Seite 10
  Rot eingerahmt sind die Richtwerte für Mobilfunk‐ Basisstationen, auch Mobilfunk‐Antennen genannt. Es handelt sich um Spitzenwerte, gemessen an Or‐ ten, wo sich Menschen aufhalten (für Besserwisser: DECT gehört nicht zu den Mobilfunk‐Basisstatio‐ nen).
In Kolonne 2 sind die höchst zulässige Expositionen während des Tages für Mobilfunk mit 100 Mikro‐ watt pro Quadratmeter oder 0.19Volt pro Meter angegeben.
In Kolonne 3 sind die höchst zulässigen Expositio‐ nen während der Nacht für Mobilfunk mit 10 Mik‐ rowatt pro Quadratmeter oder 0.06Volt pro Meter angegeben.
Und in Kolonne 4 stehen die höchst zulässige Expo‐ sitionen für empfindliche Menschen mit 1 Mikro‐ watt pro Quadratmeter oder 0.019Volt pro Meter.
Um in der Schweiz mitreden zu können, müssen die Werte jeweils in Volt pro Meter (V/m) umgerechnet werden. Der amtliche Grenzwert für Daueraufent‐ halt an Orten, wo sich Menschen aufhalten, beträgt 5Volt pro Meter oder auch 66312 Mikrowatt pro Quadratmeter ‐ die Umweltwissenschafter halten 0.19V/m am Tag und 0.06V/m nachts für maximal zulässig. Da dürfte wohl klar sein, wie viel die soge‐ nannten Vorsorgewerte der Schweiz bei 5V/m noch wert sind. Nämlich gar nichts mehr.
 Die Lobbyisten lassen nicht locker
Nach dem Abstimmungs-Debakel im Ständerat vom 8. Dezember 2016, wo mit 20:19 Stimmen eine Lockerung der Schweizerischen Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunk abgelehnt wurde, proben die Strahlemänner und ‐frauen erneut den Aufstand.
von Hans‐U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 27. August 2017
Diesmal in einer Fragestunde an den Bundesrat, eingereicht am 6.6.2017 von Nationalrat Christian Wasserfallen namens der FDP‐Liberalen Fraktion, Geschäft Nr. 17.1040:
Fragen von NR Wasserfallen an den Bundesrat:
«Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat den Bericht „Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft“ ver- abschiedet. Für die Digitalisierung der Schweiz sind die Mobilfunknetze ein wesentlicher Pfeiler. Eine qualitativ hochstehende Mobilfunk-Infrastruktur ist für Privatpersonen, die Wirtschaft sowie die Sicher-
heitsorganisationen unabdingbar. Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und zu den Strassennetzen werden Mobilfunknetze aber grundsätzlich durch Private aufgebaut, unterhalten und finanziert. Für die Beschaffung von Standorten für Mobilfunkan- lagen müssen die Anbieter mit Grund- und Hausei- gentümern Verträge abschliessen und Mietpreise aushandeln. In der Wahl der Standorte sind diese keineswegs frei und müssen oft langwierige Baube- willigungsverfahren durchlaufen. Danach sind sie an diesen Standort gebunden und können nicht einfach ein alternatives Angebot auf dem Nachbargebäude






















































































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