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Gigaherz.ch 98. Rundbrief Seite 11
 Wenig erfreuliche Abstimmung zum Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, 8. Dezember 2016
Etwas weniger erfreulich lief die Abstimmung zum Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnet- ze, welches einstimmig angenommen wurde. Die Votanten nahmen zwar zur Kenntnis, dass der Wi- derstand in der Bevölkerung gegen den Bau von Höchstspannungsleitungen ungebrochen hoch ist und sich in den letzten Jahren eher noch verstärkt hat. Gegen die Leitung Galmiz-Yverdon, deren Pla- nung wegen dem Widerstand in der Bevölkerung jetzt schon 40 Jahre dauern würde, seien in letzter Zeit sogar Guerillaaktionen angekündigt worden. Bodenverkabelungen würden, wie
die lange Verfahrensdauer keinesfalls den Einspre- chenden, sondern den Bundesämtern anzulasten ist. Beispiel: Bis zum 14. Dezember 2015 mussten wir die Einsprachen gegen den Ausbau der Leitung Chippis-Bickigen abgeben. Jetzt schreiben wir den 8. Dezember 2016 und haben von den Behörden noch keinen Gax gehört. Welch ein rasantes Ar- beitstempo die da doch vorlegen!
Ein hochinteressantes Detail aus der Debatte
Stimmen bei abgelaufenen Durchleitungsverträgen die Grundeigentümer einer Verlängerung nicht zu,
erst kürzlich im Kanton Wallis auf der Strecke Chamosson-Chippis wieder bewiesen, eine Leitung 10 mal verteuern. Und wenn man jetzt mit dem Netzausbau nicht endlich vorwärts mache und die Rechte der Bevölkerung drastisch einschränke, werde in der Schweiz ein Versorgungsengpass oder gar eine Versorgungslücke eintreten.
Man glaubt doch tatsächlich mit einer besseren Informa- tion der Bevölkerung könne man die Akzeptanz für Höchstspannungsleitungen schon hinkriegen. Als ob die betroffenen Anwohner alle strohdumm und nicht in der Lage wären, sich selber fach- und sachkundig zu machen.
Mit Versorgungslücke und Kosten-
faktor 10mal teurer konnte man
den Rat offenbar dermassen verängstigen, dass ein einstimmiges Resultat zustande kam.
Was haben wir falsch gemacht?
Wir haben viel zu wenig darauf hingewiesen, dass bei Bodenverkabelungen der Transportverlust an elektrischer Energie 3-4 mal geringer ist, als bei Freileitungen und dass diese geringeren Verluste laut Bundesgerichtsurteil Riniken für eine Dauer von 80 Jahren angerechnet werden müssen. Was das Kostenverhältnis deutlich verbessert: Boden- verkabelungen sind nur 1.6mal teurer als Freileitun- gen. Davon war im Ständerat keine Silbe zu hören. Offenbar sind wir selber schuld an dieser Panne.
Was wir auch nicht kommuniziert haben, ist, dass
muss, bevor ein Enteignungsver- fahrens eingeleitet werden kann, ein neues Plangenehmigungsver- fahren durchgeführt werden - was wiederum Jahre dauern kann. Das ist ein Detail, von dem wir bisher nichts gewusst haben, welches uns aber für das Erzwingen von Boden- verkabelungen äusserst nützlich sein wird.
Referendum möglich
Der Ständerat war Erstrat in der
Beratung. Die von uns gemachten Unterlassungen können beim Zweitrat, dem Natio- nalrat noch ausgebügelt werden. Und im Gegensatz zur Motion Noser steht uns, weil es sich um ein Ge- setz und nicht bloss um eine Motion handelt, das Referendumsrecht zu. Nach der heutigen Abstim- mung im Ständerat ist ein Referendum nun in greif-
bare Nähe gerückt.
Vergleichen Sie bitte mit: www.gigaherz.ch/zwei- ter-offener-brief-an-den-staenderat/
Wer was genau gesagt hat, finden Sie hier: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/ amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die- verhandlungen?SubjectId=38817













































































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