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Gigaherz.ch 98. Rundbrief Seite 13
 der elektromagnetischen Strahlung von Mobil- funkantennen und Handys in Bezug auf unsere Gesundheit etwas dran sein – umso mehr, als wir geradezu mit Mails und Briefen bombardiert wurden, von darunter leidenden Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Bauern mit Tieren. Es gibt anscheinend einen Bauern, welcher bereits den Tod von 23 Tieren zu beklagen hat, weil sein Hof in der Nähe einer Mobilfunkantenne liegt. Nie- mand von uns, auch Kollege Noser nicht – schade, dass er heute nicht anwesend ist -, auch Sie nicht, Frau Bundesrätin, kennt die Langzeitfolgen dieser Strahlenwerte auf die Gesundheit von Mensch und Tier; und um diese Langzeitfolgen geht es heute. Niemand kennt sie. Heute einfach zu be- haupten, tiefere Grenzwerte hätten keine nega- tiven Folgen für Mensch und Tier, ist wohl sehr einfach, aber nicht seriös. Da könnten wir gleich Wahrsager Mike Shiva anrufen und ihn nach sei- ner Meinung fragen, es wäre etwa gleich seriös.“
Schade Herr Minder, dass auch Sie wieder die Lo- ckerung der Grenzwerte zu Gunsten der Mobil- funkbetreiber mit tieferen Grenzwerten verwech- selt haben. Sie meinten damit wahrscheinlich eine tiefere Hemmschwelle für die Mobilfunker? Die Mobilfunker verlangen nämlich eine Erhöhung des Anlagegrenzwertes von 5V/m (Volt pro Meter) ins- gesamt pro Anlage, eine Erhöhung auf 10V/m für jeden Betreiber für sich, welcher sich auf einem gemeinsamen Antennenmast befindet. Das ergibt nach physikalischen Gesetzen gerechnet Wurzel aus 10hoch 2+10hoch 2+10hoch2 gleich Wurzel aus 300=17.3V/m. Das entspricht einer Erhöhung um Faktor 3.46, was den Mobilfunkern erlauben wür- de, ihre Basisstationen mit der 11.97mal höheren Gesamtleistung als heute betreiben zu dürfen. Und das ist dann gar nicht mehr lustig. Denn es gibt auf der ganzen Welt nirgends Orte mit empfindlicher Nutzung, das sind Orte wo sich Menschen dauernd aufhalten, welche mit 17.3V/m bestrahlt werden. Nicht einmal im Zentrum von London oder in den Slums brasilianischer
Grossstädte.
Aber sonst sind wir mit Ihrem Votum sehr ein- verstanden. Dass sich im Saal offenbar nie- mand mit der Strahlung von Mobilfunkantennen auskennt und dass ge- wisse Damen und Her-
ren ebenso gut den Wahrsager Mike Shiva fragen könnten, hat sich aus der folgenden Debatte leider bewahrheitet.
O-Ton Hans Wicki (FDP NW)
„Wir sind in unserem Land grundsätzlich auf eine gute Mobilfunkinfrastruktur angewiesen. Mit ei- ner massvollen Lockerung der Anlagegrenzwerte und einer angepassten Definition des Anlagebe- griffs können Anlagen an bestehenden Stand- orten aufgerüstet und die neuen Technologien eingesetzt werden. Mit den heutigen rigiden Re- gelungen der Anlagegrenzwerte stossen wir an Grenzen.“
Eine Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte von 5 auf 17.3V/m pro Sendeanlage finden wir dann etwa gar nicht so massvoll, sondern für Orte empfindlicher Nutzung eher katastrophal. Und bestehende Anla- gen dermassen aufzurüsten, wäre rechtlich schon gar nicht möglich, falls sich der Standortvermie- ter zur Wehr setzt. Denn diese Standortvermieter haben seinerzeit einen Mietvertrag für Antennen abgeschlossen, die bei ihren Nachbarn nicht über 5V/m erzeugen. Eine stillschweigende Erhöhung auf 17.3 V/m wäre ein schwerwiegender Verstoss gegen Treu und Glauben und könnte zur fristlosen Auflösung des Mietverhältnisses führen. Ein Grund, auf welchen doch sehr zahlreiche Standortvermie- ter nur gewartet haben, um der verhassten Anten- ne endlich loszuwerden.
„Für den Tourismus ist eine hochstehende Versor- gung mit Mobilfunkdiensten ebenfalls ein Muss. Die Gäste in der Schweiz sind anspruchsvoll und erwarten eine flächendeckende Versorgung. Wenn ein Engländer auf der Skipiste ein Selfie oder einen Videoclip mit dem Titlis im Hinter- grund macht, dann möchte er diese selbstver- ständlich sofort posten; somit ist der Werbespot auch gerade gemacht.“
Das Selfi des Engländers mit dem Titlis im Hinter- grund ist nun wirklich der unausweichlich, un- umgänglich wichtigste Grund dazu, weshalb eine
Erhöhung des Strah- lungsgrenzwertes bei den Anwohnern unab- dingbar ist.
„Mit den vorgeschlage- nen Massnahmen kann es gelingen, dies ohne ei- nen massiven Ausbau der Anlagen voranzutreiben.
 





















































































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