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Gigaherz.ch 95. Rundbrief Seite 9
 Wir recht doch Gigaherz mit ihren angeblichen Un- terstellungen hatte, zeigt jetzt die offizielle Pres- semitteilung des Kantons Schwyz vom 10. Februar 2016.
Die kantonalen Funktionäre versuchen jetzt das un- taugliche System damit zu retten, indem sie in ihrer Pressemitteilung behaupten, lediglich die Höhen- angaben in den Standortdaten-
Auskunft nicht zutrifft, beweist die Weigerung sämt- licher Gerichtshöfe der Schweiz in über 100 mit Hil- fe von Gigaherz durchgeführten Rekursverfahren, einmal einen Augenschein auf einer Betriebszent- rale während einer solchen Stichprobe durchzufüh- ren. Dies jedoch im Beisein eines Sachverständigen der Beschwerdeführenden. Die Ausflüchte für die-
blättern hätten nicht gestimmt.
Das heisst, die Orte empfindli-
cher Nutzung, in welchen ver-
deckte Strahlungsmessungen
durchgeführt worden sind, sei-
en höher oben gelegen gewe-
sen, als in den einstmals den Baubewilligungsbehör- den vorgelegten Standortdatenblättern. Eine gute Ausrede, wenn man bedenkt, dass sich pro Stock- werk Höhenzunahme die Strahlungsstärke nahezu verdoppeln kann. Aber eine völlig unglaubwürdige Ausrede, wenn man bedenkt, dass somit im Kanton Schwyz 57% der Häuser wesentlich höher wären als seinerzeit amtlich bewilligt und zudem von verei- digten Grundbuchgeometern ausgemessen (!). Das mag glauben, wer will, wir nicht!
Wahr oder Unwahr?
Weiter wollen uns die kantonalen Funktionäre auf Anfrage hin weismachen, sie würden jährlich in den Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber Stichpro- benkontrollen durchführen. Im Kanton Schwyz sei auf diese Weise letztmals im November und De- zember des letzten Jahres kontrolliert worden. In der Regel würden in dieser Art jährlich 3-4 von 112 Antennenstandorten kontrolliert. Dass auch diese
se Rechtsverweigerung der Ge- richte sind ebenso mannigfaltig wie lächerlich. Meistens mit ei- ner ellenlangen Aufzählung ei- ner Reihe veralteter Bundesge- richtsurteile, die sich gar nicht mit dieser Materie befassen.
Wären Sicherheitssysteme, welche diesen Namen auch verdienen, tatsächlich vorhanden, hätten die Kontrolleure diese längstens vorgeführt.
Typisch für dieses ganze Theater punkto Beweismit- telunterdrückung ist auch die am 8. März 2016 bei Gigaherz eingegangene E-Mail: Man könne jeder- zeit auf dem Amt für Umwelt des Kantons Schwyz den Messbericht der Privatfirma einsehen, jedoch „Werden Sie im Voraus dazu angehalten, keine Ver- vielfältigung sowie Verbreitung der Dokumente anzufertigen“. Na das werden wir ja sehen, ob wir nicht via Bundesgerichtsverfügung diesen Mess- bericht zugestellt erhalten. Denn obiges Zitat wi- derspricht schon mal dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung diametral.
[1] http://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2016/03/ Medienmitteilung-Kanton-Schwyz-10-2-16.pdf
[2] http://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren- ende/
Die Kontrollen sind unglaubwürdig und Straf- bestimmungen gibt es keine.
  JA zur Initiative „Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk“ Abstimmung in der Stadt Luzern vom 5. Juni 2016
Die Initiative verlangt eine Prioritätenordnung im Zonenplan der Stadt Luzern gemäss dem vom Bun- desgericht mehrfach abgesegneten Kaskadenmodell: In Wohnzonen sind Mobilfunkantennen nur noch zulässig, wenn kein anderer Standort in einer andern Zone möglich ist - also in der Reihenfolge Industriezone - Arbeitszone - Wohn/Arbeitszone - reine Wohnzone.
Ein JA bedeutet:
Transparente Planung beim Bau von Mobilfunkantennen Glasfasernetz statt Antennenstrahlung in den Innenräumen Keine grossen Mobilfunkantennen mehr in Wohnquartieren Kinder- und Schlafzimmer vor nicht abschätzbaren Risiken schützen
www.mobilu.ch











































































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