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Gigaherz.ch 95. Rundbrief Seite 8
57% out of limits
57% der Mobilfunkantennen strahlen ausserhalb der bewilligten Sendeleistungen und Senderichtungen. Dies ergab, gemäss einer Pressemitteilung des Amtes für Umwelt des Kantons Schwyz, eine überraschend durchgeführte, verdeckte Messreihe einer Privatfirma auf ihrem Kantonsgebiet. [1]
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg 15. März 2016
 Die baubewilligten Parameter liegen selten bis nie unter 98% des Strahlungsgrenzwertes, daher muss davon ausgegangen werden, dass es sich um mas- sive Grenzwertüberschreitungen gehandelt hat. Überprüft wurden 14 von insgesamt 112 Anten- nenstandorten im Kanton. Das heisst mehr als 12% der Anlagen. Die Stichprobe, welche ergab, dass bei 57% der Mobilfunkanlagen gemogelt wird, ist somit repräsentativ für die ganze Schweiz.
Ein komplettes Versagen des QS-Systems
vom 16. Januar 2006 beschrieben, tatsächlich vor- handen wäre, müsste dieses als untauglich abge- stempelt werden, da das BAFU mittels einer Prüf- routine jede Antenne lediglich alle 24 Stunden einmal automatisch überprüfen will. Das heisst für den Programmierer, eine Prüfroutine zu schreiben, die um 01.59 Uhr das System auf bewilligte Werte fährt, um 02.00Uhr die eingestellten Werte ausliest und um 02.01Uhr wieder auf die benötigten Werte hochfährt. Weil das so einfach geht, wird sich das Bundesgericht jetzt erneut mit dem Fall QS-System
befassen müssen. Nach dem Skandal bei den Abgasmessun- gen bei VW, nach welchen Mil- lionen von Fahrzeugen nachge- rüstet werden müssen, ist wohl jedermann klar geworden, wie heute Konzerne Umweltvor-
Mobilfunkantennen können
laut Herstellerangaben min-
destens das 10-fache von dem
leisten, was die Mobilfunkan-
bieter in ihren Baugesuchen in
den Standortdatenblättern de-
klarieren. Ebenso können die
vertikalen Senderichtungen bei
den meisten Anlagen wesentlich tiefer hinunter ge- schwenkt werden. Beides, die verdeckte Erhöhung der Sendeleistung und das verdeckte Variieren der vertikalen Senderichtung erfolgt ferngesteuert von einer Betriebszentrale aus. Dazu muss sich niemand zur Station und schon gar nicht auf den Sendemast hinauf begeben. Ebenso führt beides zu massiven Überschreitungen der Strahlungsgrenzwerte in den umliegenden Häusern bis weit in das Quartier hin- aus. Um solches zu vermeiden, hat das Bundesge- richt schon vor mehr als 10 Jahren den Einbau eines Sicherheitssystems in alle Antennenstandorte ver- langt.
Zu viele Sicherheitslücken
Dass dieses jedoch wegen der vielen Sicherheitslü- cken gar nicht funktionie- ren kann, möglicherweise nicht einmal vorhanden ist, bemängelt Gigaherz seit 10 Jahren immer wieder aufs Neue. [2]
Selbst wenn ein System, wie im Rundschreiben des Bundesamtes für Umwelt
Es soll niemand glauben, dass VW etwa betrügerischer arbeitet als Swisscom, Sunrise und Salt.
schriften umgehen.
Qualitätssicherungs-System ohne Online-Zugang
Ein weiterer gravierender Mangel im sogenannten QS-System ist, dass überhaupt keinerlei Onlinever- bindungen von den kantonalen Umweltämtern in die Steuer- und Betriebszentralen der Mobilfunk- betreiber und somit keinerlei Möglichkeiten einer verdeckten Einsichtnahme, geschweige denn ei- ner automatischen Alarmauslösung bestehen. Das QS-System besteht zur Zeit nur noch aus einem einzigen bescheidenen Formular, welches die Mo- bilfunkbetreiber jeden 2. Monat von Hand ausfül- len und an das zuständige kantonale Umweltamt schicken müssen. Eine halbe A4-Seite, auf welcher die Mobilfunkbetreiber angeben sollten, wann und
wo und wie lange sie einen bewilligten Zustand auf einer ihrer 18‘000 Anten- nenstandorten mit nahezu 120‘000 Einzelantennen nicht eingehalten hätten. Das ist alles. Nichts mehr und nichts weniger. Und Strafbestimmungen gibt es keine! Lächerlicher geht es wohl nicht mehr!
 









































































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