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Gigaherz.ch 91. Rundbrief Seite 16
 Kein Antennenmonster in Ifwil TG
13 Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mit Hilfe der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch bis vor Bundesgericht durchgesetzt.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 25. April 2015
Damit die 87‘000 Handynutzer, die täglich in In- tercity- und Regionalzügen auf der Linie Zürich – St.Gallen am Thurgauer Weiler Ifwil vorbeiflitzen und gebannt auf ihre I-Phönchen starren, ja nicht plötzlich Mattscheibe haben, wollte Swisscom im Weiler Ifwil ihre Mobilfunkantenne auf die rund 4-fache Leistung aufrüsten und einen neuen, 21m hohen Sendemast errichten.
Dagegen setzten sich 13 Anwohner und Anwohne- rinnen mit Hilfe der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch durch alle Instanzen hindurch bis vor Bundesgericht mit folgender Argumentation zur Wehr:
• Die Anlage sei nicht zonenkonform, da diese mit ihrer enormen Sendeleistung von total 4300Watt ERP der vom Bundesgericht für Wohnzonen ge- forderte funktionelle Zusammenhang völlig feh- le. Für die kleinräumige Weilerzone von Ifwil mit ihren 0.08 Quadratkilometern würde ein kleiner Rundstrahler mit einer Leistung von 6Watt ERP vollauf genügen. Während die geplante Antenne volle 2.4 Quadratkilometer abdecke und in erster Linie für die Bahnpassagiere gedacht sei.
• Zudem störe der 21m hohe Mast mit seinen futu- ristischen Antennenkörpern, das ländliche Orts- bild erheblich. Ganz besonders das unter Denk- malschutz stehende Thurgauer Riegelhaus.
• Und des Weiteren stünde ein Ersatzstandort im 700m entfernten Unterwerk der Elektrizitätsver- sorgung des Kantons Thurgau zur Verfügung.
Swisscom hielt dem entgegen, die Beschwerde- führenden seien gar nicht in der Lage, die Anzahl der täglich vorbeifahren-
den Züge zu erfassen, ge-
Und des Weiteren seien die Beschwerdeführenden gar nicht befugt, irgendwelche Vorschläge für Er- satzstandorte zu machen. Swisscom müsse diese erst gar nicht prüfen.
Gewonnen !
Nun haben die Beschwerdeführenden, die nach Ansicht der Swisscom-Anwälte nicht einmal Züge zählen, geschweige denn Reichweiten von Mobil- funksendern berechnen können und Photomonta- gen fälschen, wie schon vor dem Thurgauer Ver- waltungsgericht, auch noch vor dem Bundesgericht Recht bekommen. Urteil 1C_265/2014 (bei der Veröffentlichung dieses Beitrages noch nicht publi- ziert).
Achtung: Das Urteil arbeitet mit umgekehrten Vor- zeichen. Da Swisscom bereits vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht verloren hatte, zog Swisscom das Verwaltungsgerichtsurteil trotz geringer Er- folgsaussichten noch an das Bundesgericht weiter. Somit wird im Bundesgerichtsurteil die Swisscom als Beschwerdeführerin genannt. Denn das Verwal- tungsgericht TG hatte sich auf insgesamt 26 Seiten ausserordentlich Mühe gegeben, den Sachverhalt richtig darzustellen. Swisscom blieb jedoch ihrer Devise treu, schon rein aus Abschreckungsgründen gegen „renitente“ Anwohner jeden für sie noch so hoffnungslosen Fall bis vor Bundesgericht zu schlep- pen, siehe auch www.gigaherz.ch/lichtblicke/.
Das Verfahren bis vor Bundesgericht dauerte vom März 2011 bis April 2015, also volle 4 Jahre, und kostete die Swisscom mehrere zehntausend Fran-
 schweige denn die Anzahl Passagiere zu zählen. Und Swisscom könne nichts da- für, dass die Strahlung am Rand der Weilerzone nicht halt mache. Die Anlage diene vorwiegend den 35 Häusern von Ifwil.
Die Photomontage, welche die Beschwerdeführenden erstellt hätten, sei eine plumpe Fälschung.
Photomontage des geschützten Thurgauer Riegelhauses mit der vorgesehenen Antenne.
ken. Und die Anwohner praktisch nichts als Durch- haltevermögen und etli- ches an Nervensubstanz und vielleicht noch eine kleine freiwillige Spende.
Mit e-Mail von heute 25.4.2015 schrieb die Schriftführerin der Anwoh- ner, die von den Mobilfunk- betreibern im Hintergrund liebevoll „Rädelsführerin“
genannt wird: „Wir wis- sen ihre Fachkompetenz













































































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