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Gigaherz.ch 91. Rundbrief Seite 15
 Der Schweizer Grenzwertschwindel
Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Auch im Ausland
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 21. April 2015
Im Zuge der Kampagne gegen das Postulat von Na- tionalrat Ruedi Noser, welcher die Anlage Grenz- werte von heute 4-6V/m (je nach Frequenzlage) auf 14-21V/m erhöhen möchte, muss wieder einmal auf den Schweizer Grenzwertschwindel aufmerksam gemacht werden.
Die Schweiz kennt für Mobilfunkstrahlung zwei ver- schiedene Grenzwerte:
1. Der Immissions-Grenzwert IGW
Dieser entspricht dem in den meisten europäischen Ländern als allgemein gültig erklärten Grenzwer- ten. Einst empfohlen von der ICNIRP, einem priva- ten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt und dessen 14 Mitglieder ihre Nachfolger jeweils selbst wählen. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/ icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/.
Dieser höchst umstrittene Immissions-Grenzwert gilt in der Schweiz nur an Orten, wo sich Menschen kurzfristig aufhalten können. An sogenannten OKA (Orte für kurzfristigen Aufenthalt)
2. Der Anlage-Grenzwert (früher Vorsorgewert ge- nannt)
Dieser gilt an jenen Orten, wo sich Menschen dau- ernd aufhalten müssen. Das heisst, an sogenannten OMEN (Orten mit empfindlich Nutzung)
Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirt- schaftlich tragbar ist, setzte die schweizeri- sche Landesregierung (Bundesrat), mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für soge- nannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als den Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro- Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Ar- beitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vor- sorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt ein- wirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig er- zeugten Strahlungswerten.
Kein messbarer Unterschied zum benachbarten Ausland
Dieser Anlage-Grenzwert, früher Vorsorgewert ge- nannt, geht an all diesen OMEN aus rein physika- lisch-technischen Gründen gegenüber dem Immis- sions-Grenzwert ganz automatisch auf 10% zurück, ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur den kleinen Finger rühren müssen, auch in den Ländern, die den Anlagegrenzwert nicht kennen.
Das hindert indessen weder die Mobilfunkbetrei- ber noch die Wirtschaftspolitiker daran, seit Jah- ren lauthals zu verkünden, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte, als das europäische Umland.
Gigaherz berichtet seit Juli 2003 immer wieder von neuem über diesen Skandal. Auf www.gigaherz. ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer- Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf finden Sie die neu aufgearbeiteten und den heutigen Verhältnis- sen angepassten Folien zu diesem Thema.
 Mobilfunkantennen, aufgesetzt auf einem Liftmotorenraum oben auf einem Wohngebäude in der Stadt Zürich.

















































































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