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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 9
 Aufpolieren der Heiligenscheine
Das Bundes-Verwaltungsgericht ist in seinem 56-seitigen Urteil geradezu rührend darum bemüht, den arg angerosteten Heiligenschein der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommis- sion aufzupolieren. (Die Kommission hat die Region, welche von der geplanten Freilei- tung arg zerschnitten wird, nachweislich nicht ein einziges Mal besucht.) Und die Firma Sigmaplan, heisste es im Urteil, habe nicht etwa ein Parteigutachten, sondern einen ernstzunehmenden Umweltverträglichkeitsbericht erstellt. Die diversen Mängel in diesem Bericht, wie 20m zu tief eingetragene Masthöhen, hätten ja, infolge der Interventionen der Beschwerdeführenden, im Laufe des Verfahrens „geheilt“ werden können. So durch 2- malige Neuauflage des Projekts in 7 Gemeinden.
Ebenso wird das Bundesamt für Umwelt in Schutz genommen, welches die Geografie statt die Leitung umgestaltet hatte. So wurde aus der unbewohnten Ebene des Gürbetals plötzlich ein dicht besiedeltes Gebiet und aus dem Horn (Berg) bei Oberscherli ein tiefes Tobel. Und 13 Einzelhöfe zwischen Oberscherli und Niedermuhlern verschwanden kur- zerhand von der Landkarte. Dies nur um einzelne der vielen Highlights zu nennen.
Die Kehrtwende
Die Beschwerdeführenden Nr. 1 wurden auf 50 Seiten des Urteils quasi als unglaubwür- dig dargestellt. Umso erstaunlicher dann die Kehrtwende ab Seite 52, wo den Unglaub- würdigen plötzlich zu 75% recht gegeben wird und sie eine Entschädigung in der Höhe von 24‘000 Franken zugesprochen erhalten. Zu berappen durch die BKW. Die Fr. 120‘000, welche die BKW als Entschädigung für ihre Kavallerie von 68 Anwälten von den Beschwerdeführenden ursprünglich gefordert hatten, dürfen sie nun selber zahlen.
Ziemlich eigentümlich hat sich auch die Gemeinde Mühlethurnen benommen. Nach- dem man die hässliche Leitung im Einvernehmen mit den BKW an die Gemeindegrenze zu Riggisberg hinauf verschieben konnte, hatte man für die IG-UHWM nur noch ein mü- des Lächeln übrig.
Was machen jetzt die BKW und Swissgrid?
Die Konzerne können den Entscheid des Bundes-Verwaltungsgerichts an das Schweize- rische Bundesgericht in Lausanne weiterziehen und nochmals 3 Jahre verbraten. Sollten Sie dort wider Erwarten Recht bekommen, können sie noch lange nicht mit dem Bau ei- ner oberirdischen Freileitung beginnen, denn das Bundes Verwaltungsgericht hat bei den bereits von zahlreichen Grundeigentümern unterschriebenen Durchleitungsverträgen de- ren Gültigkeit stark in Zweifel gezogen, da die Grundeigentümer möglicherweise arglistig getäuscht wurden. Ergo müssen die getäuschten Grundeigentümer, die heute das Durch- leitungsrecht nicht mehr gewähren werden, ihrer Rechte enteignet werden. Ein Enteig- nungsverfahren über eine Strecke von ca. 12km, dürfte mindestens nochmals 10 Jahre dauern.
Das einzig Schlaue was Swissgrid und BKW in ihrer Situation jetzt machen können, ist morgen Montag 4 kleine Tunnelbohrmaschinen zu bestellen.
Die technische Beratung der IG-UHWM erfolgte übrigens durch die Fachstelle Nichtio- nisierende Strahlung von Gigaherz.ch, der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener.
























































































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