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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 10
 Nachttischlämpchen für Ahnungslose
In der Weltwoche Nr. 3 vom 18. Januar glaubte der Journalist Alex Reichmuth, den Mobilfunkkritikern fehle schlicht die Basis um Warnungen vor Mikrozellen heraus- zugeben und spöttelte etwas über Nachttischlämpchen. Eine Entgegnung von Hans-U. Jakob, als Leserbrief verfasst, wurde selbstverständlich nicht angenom- men. Deshalb steht der Leserbrief jetzt hier.
Bild links: Hans-U. Jakob auf der Suche nach einer versteckten Mini -Antenne in der Berner Altstadt. Bild sf-drs 10vor10
Bild rechts: Gefunden! Aus dieser Leuchtreklame strahlen gleich 2 Mobilfunksender. Einer im GSM- Modus und einer im UMTS- Modus. Bild sf-drs 10vor10
In den tiefen Strassenschluchten der Grossstädte, welche von den Mobilfunkantennen hoch über den Dächern nur schlecht bestrahlt werden, ist eine Zunahme der Strahlungs- stärke von 0.1V/m (Volt pro Meter) im EG auf 6.4V/m im 6.Stock fast Normalzustand. Deshalb werden verharmlosende Strahlenkataster (wie Basel) immer 1.5m über dem Erdboden dargestellt. Von Sachkundigen wird den HF-empfindlichen Stadtbewohnern stets empfohlen, ihre Wohnungen im 5. oder 6.Stock gegen Parterre-Wohnungen zu tau- schen. Dies vielfach mit gutem Erfolg.
Die Mini-Antennen der sogenannten Mikrozellen werden jedoch 2-2.5m über dem Erd- boden angebracht, um bisher abgeschattete Strassenstücke oder Plätze besser auszu- leuchten. Das bringt nicht die geringste Reduktion an Strahlung, sondern das pure Ge- genteil. Jetzt werden HF-Empfindliche, die sich ins Erdgeschoss geflüchtet haben, end- gültig aus den Stadtwohnungen vertrieben, nur weil für die schnelle Datenübertragung (bewegte Bildchen), höhere Feldstärken als 0.1V/m erforderlich sind.
Mikrozellen haben, weil sie so tief unten angebracht werden, keine vertikale Richtungs- dämpfung und strahlen in horizontaler Senderichtung wie folgt: In 1.5m Abstand mit 11V/ m, in 3.0m mit 5.5V/m, in 4.5m mit 3.65V/m, in 6.0m mit 2.75V/m, in 9.5m mit 1.73V/m, in 12m mit 1.37V/m. Dies bei einem amtlich erlaubten Grenzwert von 6V/m und einem bio- logisch (gesundheitlich) relevanten Grenzwert von 0.02V/m
Gefährdet ist in erster Linie das Verkaufspersonal in den angestrahlten Geschäften. Rasch zirkulierende Passanten auf den Trottoirs dagegen kaum, ausgenommen Herz- schrittmacherträger. Diese können in lebensbedrohende Situationen geraten. 11V/m ent- spricht immerhin fast dem doppelten Grenzwert gemäss NISV, der Strahlungsverordnung des Bundesrates, die mittels Mikrozellen elegant umgangen wird.
Eine Reportage über Mikrozellen war darauf hin auch in der Sendung 10vor10 im Schweizer Fernsehen zu sehen. 30 Minuten Drehzeit für Gigaherz auf 30 Sekunden zu- sammengeschnitten. Immerhin das!
  
























































































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