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Gigaherz
79. Rundbrief
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 230‘000 Volt-Hochspannungsleitung
Wattenwil Mühleberg - Das Urteil
Nach 15 Jahren Fehlplanung müssen
die Bernischen Kraftwerke zurück an den Start Von Hans-U. Jakob, 28.1.2012
Weil sie die neue 230‘000Volt-Hochspannungsleitung buchstäblich über die Köpfe der Bevölkerung hinweg als Freileitung mit bis zu 88m hohen Masten geplant ha- ben, statt die betroffenen Gemeinden und Anwohner entsprechend anzuhören und in die Planung mit einzubeziehen, gehen den Bernischen Kraftwerken jetzt 15 Jahre Planungszeit quasi den Rohrbach hinunter.
Das Bundes-Verwaltungsgericht hat mit Urteil A-3762/2010 vom 25. Januar 2012 den Baubeginn verweigert und die Projektanten zurück an den Start des Verfahrens beordert. Nachzuholen sind Projektvarianten über eine Erdverlegung der Leitung über insgesamt 19 von 32 km. Die Erdverlegungsstrecke beinhaltet 11km im BLN-Gebiet (Bundesinven- tar der Landschaften von nationaler Bedeutung) und ca. 8km in kantonalen Schutzgebie- ten. Letztere vorwiegend auf Boden der Gemeinde Köniz. Da nach neuester bundesge- richtlicher Rechtsprechung (Fall Riniken) nicht nur Schutzgebiete selbst, sondern auch noch deren Randzonen als Erdverlegung zu gestalten sind, ist es schon fraglich, ob die BKW nicht besser gleich alles unter die Erde verlegen würden. Die Hochspannungs- Bodenkabel haben in den letzten 10Jahren eklatante technische Fortschritte gemacht und sind massiv billiger geworden.
Als Haupt-Beschwerdeführende Nr.1 traten die IG-UHWM (Interessengemeinschaft Umweltfreundliche Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg) auf, in welcher insge- samt 450 direkt betroffene Anwohner und 7 Gemeinden vereinigt sind. Als vehemente
Gegner einer Bodenverle- gung traten ihnen nicht nur die zwei Stromkonzerne BKW und Swissgrid mit ihren 68 Anwälten entgegen, son- dern auch noch zwei Bundes- ämter (Bundesamt für Um- welt und Bundesamt für Energie) und, besonders stossend, auch noch die Eidg. Natur- und Heimat- schutzkommission sowie die Verfasser eines sogenannten Umweltverträglichkeitsbe-
     Teil der geschützten Landschaft, in welcher die Leitung er- stellt werden soll, von der Tavel-Gedenkstätte aus gesehen.
richts (Firma Siga-
maplan).





















































































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