Page 16 - 79. Rundbrief
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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 16
 Wunderbar – unsichtbar - unbrauchbar
Ein Kurzbericht über einen von sämtlichen Gerichtshöfen der Schweiz gedeckten phantastischen Schwindel
von Hans-U. Jakob, 12.3.2012
Baugesuche für Mobilfunk-Basisstationen (Mobilfunkantennen) müssen ein soge- nanntes Standortdatenblatt enthalten, in welchem sämtliche Senderichtungen, horizontal wie vertikal, alle dort abgestrahlten Sendeleistungen in Watt ERP und auch noch die An- tennentypen inkl. Antennendiagrammen und die Montagehöhe der Antennen über Boden enthalten. Damit kann der Fachmann die Strahlungsstärke an jedem beliebigen Ort rund um die Antenne genau berechnen. Insbesondere kann berechnet werden, ob die in der Schweiz gültigen Strahlungsgrenzwerte eingehalten sind.
Das Dumme an der Sache ist nur, dass die meisten der verwendeten Antennentypen eine 10mal höhere Sendeleistung zulassen, als von den Projektierenden in den Standort- datenblättern angegeben. Noch Dümmer ist es, dass diese Sendeleistungen und ebenso die vertikalen Senderichtungen von einer Zentrale aus fernsteuerbar sind und vom Betrei- ber beliebig verstellt werden können, ohne dass sich jemand vom Servicepersonal auf die Anlage begeben muss. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/598
Das Schweizerische Bundesgericht hat deshalb im März 2005 verfügt, dass keine Mobilfunkantennen mehr betrieben werden dürfen, bei welchen das Übersteuern der im Standortdatenblatt deklarierten Parameter möglich sei. Dagegen wehrten sich die Mobil- funkanbieter. Wie in der Schweiz üblich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt um dieses Riesenproblem der Mobilfunker aus der Welt zu schaffen. Diese Expertengruppe, beste- hend aus Vertretern des Bundesamtes für Kommunikation, des Bundesamtes für Umwelt und der Kantonalen Umweltfachstellen erfand daraufhin ein sogenanntes softwareseiti- ges Qualitätssicherungssystem, welches bei Übersteuern der deklarierten Parameter in den Steuerzentralen Alarm auslösen sollte. Und die Ursachen für solche Alarme würden dann innert 24 Stunden beseitigt. Alle 2 Monate (!) sei dann ein allfälliges Alarmprotokoll an die zuständigen kantonalen Ämter zu übermitteln. Selbstverständlich alles ohne Straf- bestimmungen. Daraufhin hob das Bundesgericht im September 2006 die Bausperre für Mobilfunkantennen auf, verpflichtete jedoch die kantonalen Umweltämter zu monatlichen Stichprobenkontrollen auf den Steuerzentralen der Mobilfunker, um das Funktionieren dieser softwareseitig eingebauten Systeme zu garantieren.
Im 10. April 2008 veröffentlichten die kantonalen Umweltämter einen gemeinsamen Bericht mit dem Namen „Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunksende- anlagen“ über ihre angeblich auf den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber durchge- führten Stichprobenkontrollen. Ein Bericht, der allerdings mit den Erfahrungen der NIS- Fachstelle von Gigaherz.ch nicht übereinstimmte. Ein Bericht über den sich kantonale NIS-Verantwortliche immer mehr in katastrophale Widersprüche verstrickten. So kam zum Beispiel heraus, dass sich kantonale Vollzugsbeamte für eine sogenannt unange- meldete Stichprobenkontrolle 10 Tage zum Voraus anmelden mussten. Im Weiteren ent- stand auf Grund von Aussagen kantonaler Beamter anlässlich von Einspracheverhand- lungen und Orientierungsveranstaltungen bei Gigaherz der Eindruck, dass solche Stich-
 


























































































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