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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 17 probenkontrollen überhaupt nicht stattfanden.
In über 100 Fällen von Einsprachen und Baubeschwerden gegen Mobilfunkanten- nen wurde daraufhin der Beweisantrag gestellt, dass auf einer Steuerzentrale ein gericht- licher Augenschein vorzunehmen sei, anlässlich welchem vorerst einmal das Vorhanden- sein eines solchen Qualitätssicherungsystems vorgeführt werden müsse und falls vor- handen, auch dessen Funktionieren nachzuweisen sei. Auch seien Arbeits- und Kontroll- rapporte kantonaler Vollzugsbeamter über die angeblich hunderten von durchgeführten Stichprobenkontrollen vorzulegen. Mit dem Resultat, dass in allen Fällen auf solche Be- weisanträge von den Gerichten entweder nicht eingetreten wurde oder dass diese mit bil- ligsten Argumenten abgeschmettert wurden. Nicht einmal die beantragten Arbeits- und Kontrollrapporte wurden eingefordert, was doch für jeden Gerichtshof ein Kinderspiel ge- wesen wäre. Fazit: Der Schwindel mit den Qualitätssicherungssystemen wurde von sämtlichen Gerichtshöfen der Schweiz gedeckt.
Dem Bundesgericht war es vermutlich nicht mehr ganz wohl bei der Sache. Bereits im Frühjahr 2010 erhielt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Auftrag, einen neuen Bericht zum Stand der Qualitätssicherungssysteme bis Herbst 2010 vorzulegen. Heraus- gekommen ist der Bericht mit fast 18 Monaten Verspätung im Januar 2012.
Woher diese Verzögerung? Offensichtlich war die Sache den kantonalen Vollzugsbeam- ten doch etwas zu heiss geworden. Wegen der unterdessen bekannten Aufsässigkeit von Gigaherz konnte jeden Moment eine gerichtliche Vorladung zu einer Augenscheinver- handlung in eine Steuerzentrale ins Haus flattern. Und da wäre so Mancher fürchterlich ins Schleudern geraten. Ergo musste das BAFU eine andere Institution suchen, welche bereit war, des „Kaisers neue Kleider“ zu beschwören.
Fündig wurde das BAFU in Form der Arbeitsgemeinschaft Schaffner Ecosens ASEB in Wallisellen, kurz ASEB genannt. Einem sogenannten Kompetenzzentrum für nichtionisie- rende Strahlung. ASEB ist in Fachkreisen als supra-neutral bekannt. Das heisst, ASEB macht für die Mobilfunkbetreiber Standorte für Mobilfunk-Antennen ausfindig, ASEB er- stellt für die Mobilfunkbetreiber Projekte für Mobilfunk-Basisstationen, ASEB wirkt gleich- zeitig auch noch gleich selber als akkreditierte Messfirma für amtliche Abnahmemessun- gen und ASEB liefert Gemeinde- und Kantonsverwaltungen, die in Sachen Mobilfunk nicht ganz sattelfest sind, pfannenfertige Abschmetterungstexte gegen Einsprecher und Beschwerdeführer von Mobilfunk-Antennen. Dies hat der Firma in Kreisen der Mobilfunk- kritiker die schmeichelhafte Bezeichnung „Seelenverkäufer“ eingetragen.
Diese Auftragserteilung durch das BAFU muss den kantonalen NIS-Vollzugsbeamten suspekt vorgekommen sein. Denn gleich im Vorspann zum neuen Bericht der ASEB über „Stichprobenkontrollen von Mobilfunksendeanlagen und deren Qualitätssicherungssyste- men“ vom 18.1.2012 steht geschrieben: „Für den Inhalt ist allein der Auftragnehmer ver- antwortlich.“ Kantons- und Bundesbehörden sind somit aus dem Schneider.
Wer jetzt glaubt, ASEB hätte verschiedene Steuerzentralen inspiziert, irrt sich gewaltig. Das Sunrise- und Orange-Netz in der Schweiz wird von der Firma Alcatel-Lucent gebaut, betrieben, gesteuert und unterhalten. Deshalb fand die Überprüfung von Sunrise und Orange in den Geschäftsräumen von Alcatel-Lucent in Zürich statt und für Swisscom in deren Geschäftsräumen in Zollikofen bei Bern. Hier konnten die ASEB-Leute nicht etwa
 



























































































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