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Das Misstrauen hat sich jetzt leider auch als teilweise berechtigt erwiesen.
Denn in der wissenschaftlichen Begleitstudie wurde die hochfrequente elektromagnetische Belastung der Teilnehmer mit dem sogenannten Personen- dosimeter erfasst. Bei der Erfassung mit Personendosimetern muss zum Vorneherein mit sagenhaften Messfehlern von Faktor 10-100 gerechnet werden, falls das Dosimeter zufällig auf der dem Sender abgekehrten Körperseite getragen wird. Dazu kommt nochmals ein Gerätefehler von mindestens Faktor 4, so dass Fehlinterpretationen um das 40- bis 400-fache keine Seltenheit sind. Dass denn in der „wissenschaftlichen“ Begleitstudie die Messresultate als kontrovers, das heisst ohne Übereinstimmung mit den Leiden der Teilnehmer dargestellt wurden, liegt mit Sicherheit nicht am „fehlerhaften elektrischen Empfinden“ der Teilnehmer, sondern weit eher an den bestens bekannten Fehlanzeigen der Personendosimeter. Sehen Sie dazu auch nach unter http://www.gigaherz.ch/1227 (Das Dosimeter – Ein Peut-êterli oder Ninüterli ?)
Die wissenschaftliche Begleitstudie wurde durchgeführt vom Schweizerischen Tropeninstitut Basel unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Röösli. Die gesamte Studie (69 Seiten) kann hier heruntergeladen werden. http://www.mobile-research.ethz.ch/var/UMBN_Schlussbericht_2011.pdf
Als Ergebnis der Beratungen gaben nach Jahresfrist rund 1/3 der Befragten eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes an, 1/3 eine Verschlechterung und 1/3 als gleichbleibend.
Auslaufmodell Hochspannungs-Freileitung
Am 5. April 2011 hat das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen eine völlig unerwartete Schleuderwende um 180°vollzogen.
Die Bundesämter für Energie (BfE), für Umwelt (BAFU) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (EStI) vertraten bis anhin in einer unheiligen Allianz die Interessen der Stromgiganten weit besser als diese selbst.
Einsprecher und Beschwerdeführer rannten, obschon sie glaubwürdigere Fakten und Argumente besassen, stets gegen eine Mauer.
Die Stromgiganten und ihre Vertreter und Lobbyisten1) auf den Bundesämtern gerieten damit in eine Art Wahn der Unantastbarkeit und begannen immer dreister zu fantasieren. Das ging letzthin so hoch zu und her, dass selbst das wirtschaftsfreundliche Bundesgericht dem Treiben nicht mehr länger zuschauen konnte. Vergleichen Sie mit http://www.gigaherz.ch/1649
Die Fakten aus dem Bundesgerichtsurteil 1C_398/2011 stehen nachfolgend in Normalschrift und die Kommentare von Gigaherz dazu in Schrägschrift:
Das Bundesgericht hat sämtliche Einwände von EStI, BFE und BAFU gegen eine Erdverlegung von Hochspannungsleitungen über Bord geworfen und stellt nur noch auf die 3 Gutachten Brackelmann2) ab.
   






















































































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