Page 16 - 75. Rundbrief-korr
P. 16

2) Beschwerdeführenden.
16
Hans-U. Jakob: Mit Faktor 2.3 haben wir auch hier gar nicht etwa über- resp. untertrieben.
Es müssen auch Landschaften von nur mittlerer Schutzwürdigkeit geschützt werden. Regionale und örtliche Schutzziele sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Demnach gilt das Gebot der Erdverlegung neu nicht nur BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung), sondern auch in kantonalen Schutzzonen (Naturparks) und in Zonen, welche die Gemeinden als schützenswert erachten.
Transportverluste an elektrischer Energie dürfen nicht mehr wie bisher aus den Betriebs- und Unterhaltskosten ausgeklammert werden.
Diese enormen Einsparungsmöglichkeiten an elektrischer Energie wurden bislang von den Stromgiganten tunlichst verschwiegen.
Die Bodenerwärmung in unmittelbarer Nähe von Bodenkabeln beträgt max. 1°C und darf nicht mehr länger gegen eine Bodenverkabelung angeführt werden.
Letzthin hatten sogar die Stromgiganten plötzlich ein Herz für die armen Würmer und Käfer, die weitherum elendiglich verenden würden.
Eine Tunnellösung ist zu evaluieren.
Die Kosten von deutschen Unternehmern mit ihren neuen Tunnelbohrmaschinen betragen nur gerade die Hälfte von den Schweizern, d.h. noch 1.25Mio pro km.
Das heisst, man könnte z.B. bei der geplanten Lägenbergleitung der BKW problemlos im Südhang bei Wattenwil verschwinden und kurz vor Gasel im Nordhang wieder auftauchen.
Durch den Einzug einer Reserve-Phase (7 statt 6 Leiter) die im Störungsfall rasch zugeschaltet werden kann, wird die Betriebssicherheit wesentlich besser als bei einer Freileitung.
Die Reservephase vom Typ XLPE ist dann schon im Boden und Hr. Rohrbach (Direktionspräsident der BKW) braucht diese nicht mehr auf cm genaue Längen zu bestellen, was 3 Monate dauern würde, wie er kürzlich in einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht behauptete.
Hans-U. Jakob: Was mache ich jetzt bloss mit der schönen Eisensäge, die ich ihm schenken wollte, damit er ein Ersatzkabel von der Reserve-Bobine absägen kann?
Die AXPO (Projektverfasserin und Bauherrin) muss die Beschwerdeführenden für das Bundesgerichtsverfahren mit Fr. 12‘000.- entschädigen.
1) Der Leiter des Eidg. Starkstrominspektorates Dario Marty, ist gleichzeitig Ver-
waltungsrat der Electrosuisse, des Dachverbandes der Schweizer Elektrowirtschaft.
Eine weltweit einmalige Personalunion.
Prof. Dr. Ing. Heiner Brackelmann, UNI Duisburg-Essen, Gutachter der















































































   14   15   16   17   18