Page 12 - 73.Rundbrief
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Parlamentarische Initiative und Petition sind nötig geworden, nachdem das Bundesgericht im Verlauf der letzten 10 Jahre die Gemeinden, was die Placierung von Mobilfunkantennen anbelangt, auf skandalöse Weise Schritt für Schritt soweit entrechtet hat, dass diese sozusagen nichts mehr zu sagen haben.
Die heutige (un)rechtliche Situation wird am besten wiedergegeben durch den Vortrag von Bundesrichter Dr. Heinz Aemisegger, welchen dieser am 24.1.2008 im Hotel Banana-City in Winterthur gehalten hat. (Entschuldigung, das Hotel heisst tatsächlich so)
Dumme Initiativen
Bundesrichter Aemisegger las den Gemeindevertretern gehörig die Leviten und machte sie darauf aufmerksam, dass man am Bundesgericht bei jedem Fall von Baureglementsänderung einer Gemeinde jeweils zuerst die Vorgeschichte studiere. Sollte diese Aenderung den Ursprung in einer Gemeindeinitiative mit dem Zweck haben - auch wenn dies aus dem Aenderungstext nicht direkt hervorgehe - den Bau von Antennen einzuschränken oder gar zu verunmöglichen, das Bundesgericht diese ablehnen würde. Fernmeldegesetz, Fernmeldeverordnung und NISV liessen dem Bundesgericht dazu genügend Ermessensspielraum.
Aemisegger verstieg sich einmal sogar dazu, die Bezeichnung „dumme Initiativen“ zu gebrauchen.
Hinterlist der Parlamentsdienste war nicht mehr zu überbieten.
Nachdem man mit den mobilfunkkritischen Organisationen für die Petitionsunterschriften einen Übergabetermin für Dienstag den 14. September 14.00 vereinbart hatte, haben es die selben Parlamentsdienste doch fertiggebracht, die Abstimmung über die parlamentarische Initiative von Christian van Singer kurzfristig auf denselben Tag jedoch um 12.45 Uhr vorzuverlegen. Dies, damit den Petitionären ja keine Zeit verblieb, die Parlamentarier mit entsprechenden Informationen zu versorgen.
Diese Abstimmung war frühestens in der Novembersession erwartet worden und die Vorbereitungen zur Information der Parlamentarier war erst im Anlaufen begriffen. Wer diesen Kunstgriff mit der Vorverschiebung auf wessen Geheiss fertiggebracht hat, ist wohl nicht schwer zu erraten. Schwieriger dürfte es sein, herauszufinden, wer dafür wie viel kassiert hat.
Eine undurchsichtige Rolle spielte auch die Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer. War diese doch 2 mal persönlich dazu eingeladen worden, der Unterschriftenübergabe in der Mittagspause vom 14.9. kurz selber beizuwohnen.
 Petitionsübergabe am 14.9.2010 vor dem Bundeshaus West
 Damit sollte aufgeräumt werden...
Denn die heutige rechtliche Situation beruht offensichtlich einzig auf dem Ermessens- spielraum von Bundesrichter Aemisegger und dessen Kollega Féraud. Derselbe Ermessensspielraum würde es den beiden Herren nämlich anhand von Umweltschutz- gesetz, Menschenrechts-konventionen, Bundesverfassung und sämtlichen Kantons- verfassungen ebenso gut erlauben, den gesamten Mobilfunk in der Schweiz zu verbieten, oder zumindest einen vernünftigen Kompromiss anzustreben.






















































































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